Nr. 1058 / 02.10.2024
Eine Sonderaktion des Referats für Umwelt und Gesundheit der Stadt Nürnberg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern e. V. bietet auch im diesem Jahr wieder kostenfreie Vor-Ort-Energie-Beratungen für vor dem Jahr 1990 errichtete Immobilien im Stadtgebiet Nürnberg an. Dieses Mal wird das Angebot für Ein- und Zweifamilienhäuser auch auf Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu 20 Wohneinheiten ausgeweitet. Denn dort ist das energetische Sanierungs- und Modernisierungspotenzial enorm. Anmeldungen sind ab sofort bis Mittwoch, 30. Oktober 2024, ausschließlich per E-Mail an klimaaktion@stadt.nuernberg.de mit dem Betreff „Sonderaktion Energie-Beratung“ möglich. Anzugeben sind Name, Adresse und eine Telefonnummer, um einen individuellen Termin vereinbaren zu können. Erbeten werden auch das Baujahr der Immobilie sowie die Anzahl der Wohneinheiten bei Mehrfamilienhäusern. Der Zuschlag erfolgt entsprechend der Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Gefördert werden 20 Beratungen für Wohnungseigentümergemeinschaften und 50 Beratungen für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Ein unabhängiger Energieexperte der Verbraucherzentrale berät zum Beispiel, ob eine Komplettsanierung oder eine Einzelmaßnahme wie zum Beispiel eine Dämmung oder eine Fenstererneuerung sinnvoll ist. Zudem gibt er praktische Tipps, wann die Heizung erneuert werden sollte, wie die Maßnahmen finanziert werden können und welche Förderungen es gibt. Auch das energetische Einsparpotenzial von Ein- und Zweifamilienhäusern ist immens. Gerade jetzt, wenn es wieder kälter wird, beschäftigt viele Menschen die Frage, wie sie ihr Eigenheim am effizientesten optimieren und damit etwas Gutes für das Klima und für ihren Geldbeutel tun können. Häufig reichen ein paar wenige Tipps und Kniffe, um in vielen Gebäuden ein hohes Maß an energetischem Einsparpotenzial zu erzielen.
Der Besuch dauert etwa ein bis zwei Stunden. Im Anschluss erhalten die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer einen Kurzbericht mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen.
Die Förderbedingungen schreiben vor, dass das zu untersuchende Gebäude im Stadtgebiet Nürnberg stehen und vor 1990 errichtet worden sein muss. Antragsberechtigt sind private Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sowie Immobilienverwaltungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Pro Besitzerin oder Besitzer wird maximal ein Gebäude gefördert. Die Checks werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Den normalerweise fälligen Eigenanteil übernimmt bei dieser Sonderaktion die Stadt Nürnberg. let