Nr. 42 / 16.01.2025
Fahrradstraßen sind wichtiger Bestandteil einer attraktiven und vor allem sicheren Radinfrastruktur. Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Januar 2025, den Ausbau der Straße Am Messehaus zur Fahrradstraße sowie eine Verlängerung der Fahrradstraße in der Wilhelm-Spaeth-Straße bis zur Harsdörfferstraße beschlossen. Dies erfolgt gemäß den aktuellen Nürnberger Standards für Fahrradstraßen und umfasst unter anderem die Anpassung der Beschilderung, große Fahrradstraßenpiktogramme, die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche und die Markierung von Sicherheitstrennstreifen.
Die Straße Am Messehaus schließt an die Fahrradstraße Rennweg an. Hier wird die Lücke im Radnetz zwischen der Welserstraße und dem Rennweg geschlossen. Im betreffenden Abschnitt befinden sich außerdem Carsharing-Parkplätze, die in der Vergangenheit immer öfter durch illegales Parken im verkehrsberuhigten Bereich blockiert wurden. Dies schränkte die Nutzung stark ein. Für Abhilfe sorgen künftig Halteverbotsschilder an der entsprechenden Stelle. Sowohl die Stellplatzanzahl für Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Grund als auch die Anzahl der Fahrradabstellplätze bleibt unverändert. Die Gesamtkosten dieser Markierungsmaßnahme betragen circa 75 000 Euro. Ein genauer Fertigstellungstermin kann noch nicht genannt werden, da die Ausführung von den Witterungsverhältnissen abhängig ist.
Mit dem Beschluss wird die Lücke zwischen der bestehenden Fahrradstraße in der Wilhelm-Spaeth-Straße und der beschlossenen Fahrradstraße am Harsdörfferplatz geschlossen. Die Planung knüpft nahtlos an den im Juni 2024 beschlossenen Straßenplan Harsdörfferstraße bis zum Harsdörfferplatz an. „Mit Umsetzung der Straßenpläne von der Strauchstraße über den Harsdörfferplatz bis zur Wilhelm-Spaeth-Straße kann zukünftig der Radverkehr durchgehend bis zum Hauptbahnhof auf einer komfortablen und sicheren Route fahren. Damit verfolgen wir konsequent unser Konzept eines durchgehenden Radverkehrsnetzes“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.
Der nicht mehr benötigte Radweg auf dem Gehweg in der nördlichen Wilhelm-Spaeth-Straße wird zurückgebaut. Davon profitieren der Fußverkehr und die vor Ort ansässigen gastronomischen Betriebe. Die Stellplatzanzahl für Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Grund sowie die Anzahl der Fahrradabstellplätze bleibt unverändert. Ein nicht mehr benötigtes Radwegstück wird zu Gunsten der angrenzenden Bestandsbäume entsiegelt. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen circa 460 000 Euro.
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren, auch in Gruppen. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Sie müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrende dürfen – wie auch in allen anderen Straßen – weder gefährdet noch behindert und nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden. Wenn nötig, müssen Autofahrende die Geschwindigkeit weiter verringern und hinter den Radfahrenden verbleiben. In der Regel gilt in Fahrradstraßen die Vorfahrtsregelung; einmündende Straßen sind damit untergeordnet. maj
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