Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 27 / 14.01.2025

Stadt Nürnberg versendet Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet zum 21. Mal die Wahl des Deutschen Bundestags statt. Die Stadt Nürnberg hat mit dem Versand der 331 257 Wahlbenachrichtigungen begonnen. Dabei stehen den Wahlberechtigten wie bei jeder Bundestagswahl zwei Wege der Stimmabgabe offen. Die Urnenwahl im Wahllokal am Wahltag selbst ist in Deutschland nach wie vor das verfassungsrechtliche Leitbild und der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Das Wahlrecht ermöglicht es den Wahlberechtigten aber ebenso, per Briefwahl zu wählen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte.

Wie werde ich benachrichtigt?
Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag zur Anlegung der Wählerverzeichnisse bei der Stadt Nürnberg gemeldet waren, erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt, Unschlittplatz 7a, Telefon 09 11 / 2 31-33 50, melden, damit das Wählerverzeichnis und die Wahlberechtigung überprüft werden können.

Wer ist wahlberechtigt?
Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sind wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.

Welche Informationen enthält die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben

Was ist zu tun, wenn ich Briefwahl tätigen möchte?
Wenn eine Stimmabgabe nicht im Wahllokal an der Urne am Sonntag, 23. Februar, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises gewünscht ist, wird ein Wahlschein benötigt. Wer wahlberechtigt ist, kann bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag 15 Uhr, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen, beantragen. Eine Begründung für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen und die Glaubhaftmachung der Gründe ist nicht erforderlich. Das Wahlamt weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar, ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten. Sie müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller als bisher beantragen, ausfüllen und zurücksenden.

Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?
Hierzu kann der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Vordruck verwendet werden oder einfach online bis Dienstag, 18. Februar, 12 Uhr, mittels aufgedrucktem QR-Code oder direkt beantragt werden unter www.nuernberg.de/internet/wahlen/informationen_waehler_btw.html. 

Auch ohne Vordruck kann der Antrag schriftlich, elektronisch oder persönlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Der Antrag kann beim Wahlamt, Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg, abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Die Briefwahlunterlagen kommen ab Montag, 10. Februar, per Post zu den Wahlberechtigten.

Ab Montag, 10. Februar, kann der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt, Unschlittplatz 7a, abgeholt beziehungsweise gleich an Ort und Stelle in freier und geheimer Form gewählt werden. Das Wahlamt empfiehlt, hierfür ausreichend Zeit einzuplanen.

Was ist zu tun, wenn die beantragten Briefwahlunterlagen nicht ankommen
Wer Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese aber nicht zugegangen oder verloren gegangen sind, hat noch noch die Möglichkeit, bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wahlberechtigte wenden sich in diesen Fällen bitte umgehend an das Wahlamt. Ohne Wahlschein können sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen.

Rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen beim Wahlamt
Da das Wahlamt keinen Einfluss auf die Postzustellung hat, wird empfohlen, die roten Wahlbriefe beziehungsweise Briefwahlunterlagen schnellstens zurückzuschicken oder bis 18 Uhr am Wahltag direkt in den Briefkasten des Wahlamts einzuwerfen, damit die Stimme noch in die Auszählung einfließen kann. Briefwahlunterlagen, die am Wahltag nach 18 Uhr und damit verspätet eingehen, können leider bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Öffnungszeiten des Wahlamts
Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwochund  Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr. Am Freitag vor dem Wahltag, 21. Februar, ist von 8.30 bis 15 Uhr geöffnet.

Suche nach Wahlhelfenden für den Wahltag am 23. Februar 2025
Rund 6 000 freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden anlässlich der Wahl im Einsatz sein. Das Wahlamt benötigt weitere Unterstützung und setzt die Suche nach Wahlhelfenden weiter fort. Wer helfen möchte, kann sich jederzeit beim Wahlamt online oder persönlich bewerben und erhält eine attraktive Aufwandsentschädigung. Interessierte Personen werden gebeten, sich beim Wahlamt/Amt für Stadtforschung und Statistik, Unschlittplatz 7 a, 90403 Nürnberg, um dieses Ehrenamt zu bewerben.    let

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen unter
unter https://www.nuernberg.de/internet/wahlen/wahlhelfer.html