Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 35 / 16.01.2025

Vogelgrippe-Kontaktbetrieb: Tiergarten vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen

Auf der Außenstelle des Tiergartens der Stadt Nürnberg Gut Mittelbüg besteht ein Verdachtsfall von Vogelgrippe. Da der Tiergarten Nürnberg als Kontaktbetrieb gilt, bleibt er vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen. Drei Weißstörche aus dem Tiergarten wurden auf Gut Mittelbüg positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet. Die Tiere sind einige Tage nach dem Transport vom Tiergarten in die Außenstelle im Landkreis Nürnberger Land verstorben. Aktuell prüft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die eingesandten Proben – bis zu einer eindeutigen Diagnose durch das FLI gilt der Vorfall als Verdachtsfall.

Das Veterinäramt des Landkreises Nürnberger Land meldete drei Fälle von Vogelgrippe in der Außenstelle des Nürnberger Tiergartens Gut Mittelbüg in Schwaig. Am Mittwoch, 15. Januar 2025, wurden drei Störche positiv auf das aviäre Influenza Virus getestet. Um welchen Virenstamm es sich handelt, ist noch nicht geklärt. Die Tiere verstarben auf Gut Mittelbüg und befanden sich bis 10. Januar im Tiergarten. Seitdem gibt es keine weiteren Befunde. Dennoch sind Angebote für die Öffentlichkeit auch auf dem Gut derzeit nicht möglich.

Die Veterinärämter des Landkreises Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg haben für das Gut Mittelbüg und den Tiergarten spezielle Maßnahmen angeordnet, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Dazu gehören die sogenannte Aufstallung diverser Vögel, die Untersuchung empfänglicher Vogelarten in der Außenstelle und im Tiergarten selbst sowie spezielle Hygienemaßnahmen, die die Mitarbeitenden im Tiergarten und in der Außenstelle einzuhalten haben. Der Seuchenplan, den der Tiergarten für den Fall eines Ausbruchs entwickelt hat, sieht unter anderem auch die Einteilung des Tiergartens und seiner Vogelpopulationen in Seucheneinheiten vor. Mit infizierten Tieren in Berührung gekommene Flächen und Gegenstände werden gereinigt und desinfiziert.

Für Geflügelhalter in der Region besteht derzeit keine generelle Aufstallungspflicht für Geflügel. Die Geflügelhalter sind jedoch angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen (zum Beispiel Schutz vor Wildvogelkontakt, Hygiene beim Umgang mit Tieren) zum Schutz ihrer Tierbestände zu überprüfen und streng einzuhalten.

Sobald es weitere Informationen gibt, wird die Stadt Nürnberg die Öffentlichkeit umfassend informieren.   fra