Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 130 / 06.02.2025

Ausweitung der Bewohnerparkregelungszeit in der Südstadt

Zukünftig kann in den Bewohnerparkgebieten St, I, H und GI südlich der Bahnlinie in der Südstadt auf den Bewohnerparkplätzen werktags von 9 bis 20 Uhr mit entsprechendem Bewohnerausweis geparkt werden. Die Ausweitung der Bewohnerparkregelungszeit hat der Nürnberger Verkehrsausschuss beschlossen, um vor allem tagsüber für Bewohnerinnen und Bewohner die Chance auf einen Stellplatz im öffentlichen Straßenraum zu erhöhen.

Der Austausch der bestehenden Schilder erfolgt seit Februar 2025 und wird schrittweise umgesetzt. Gleichzeitig werden an alle Haushalte in den betroffenen Gebieten Informationszettel verteilt. Die Stadtverwaltung bittet darum, in den vier Bewohnerparkgebieten in den kommenden Wochen auf die geänderte Beschilderung zur Regelungszeit zu achten.

Bisher gilt in den vier Gebieten in der Südstadt die Bewohnerparkregelung von Montag bis Freitag von 14 bis 20 Uhr. Dies führt verstärkt zur Verlagerung von parkenden Autos aus der Altstadt in diese Gebiete, weil hier bis 14 Uhr das Auto noch kostenlos und ohne Bewohnerparkausweis abgestellt werden kann. Gerade für Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht den ganzen Tag außerhalb des Wohngebiets arbeiten oder dann nach Hause kom­men, wenn auswärtige Arbeitnehmende noch in den Wohngebieten stehen, war es zum Teil schwer, einen Stellplatz in Wohnungsnähe zu finden. Deshalb wird die Regelungszeit an die angrenzenden Gebiete angepasst und ausgeweitet. Parken ohne Ausweis auf den Bewohnerparkplätzen ist nur noch nach 20 Uhr und bis 9 Uhr des darauffolgenden Werktags erlaubt. Zusätzlich werden im Laufe des Jahres in allen vier Gebieten weitere Bewohnerparkplätze ausgewiesen.      ja