Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 212 / 26.02.2025

Faschingszüge in Nürnberg: Ergebnis der Sicherheitsbesprechung

Der große Nürnberger Faschingszug findet wie geplant am Sonntag, 2. März 2025, um 13 Uhr statt. Der 45. Nürnberger Kinderfaschingszug an Rosenmontag, 3. März, wird dagegen abgesagt.

Im Rahmen einer umfassenden Sicherheitsbesprechung zwischen der Stadt Nürnberg, den Veranstaltern und der Polizei wurden die jüngsten Drohungen im Netz thematisiert. Die Sicherheitseinschätzung der Polizei bleibt dabei unverändert: Es gibt keine Hinweise auf konkrete Gefahren oder neue Erkenntnisse. Es wird davon ausgegangen, dass die Drohungen darauf abzielen, Verunsicherung in der Bevölkerung zu erzeugen. Wie bereits zuvor gilt aktuell für Großveranstaltungen eine „erhöhte abstrakte Gefahr“.

Auf dieser Basis findet nach jetzigem Stand der Nürnberger Faschingszug, veranstaltet durch den Förderverein Nürnberger Fastnachtszug e. V., am Sonntag, 2. März, ab 13 Uhr statt. Das Sicherheitskonzept für den Zug umfasst bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltung. Besonders die Zufahrtsstraßen entlang der Strecke zwischen Bayreuther Straße und Vorderer Ledergasse werden dabei besonders überwacht. Wie vorgesehen wird zudem eine hohe Polizeipräsenz vor Ort sein.

Faschingszug für Kinder wird abgesagt
Der traditionelle Faschingszug für die Kinder durch die Innenstadt am Rosenmontag, 3. März, veranstaltet durch das Jugendamt der Stadt Nürnberg, wird jedoch abgesagt. Zahlreiche Einrichtungen, die an dem Zug normalerweise teilnehmen, haben aufgrund ihres beeinträchtigten Sicherheitsgefühls vorsichtshalber ihre Teilnahme abgesagt. Auch Mitarbeitende, Helferinnen und Helfer sowie Eltern äußern ihre Bedenken – unabhängig von der Sicherheitseinschätzung durch die Polizei. Hier geht es vielmehr um das Sicherheitsgefühl der Beteiligten.

Damit die Mädchen und Jungen dennoch möglichst unbeschwert am Rosenmontag Fasching feiern können, liefert das Umzugs-Team vom Jugendamt „Faschings-Care-Pakete“ unter anderem mit Krapfen und Kinderpunsch in die angemeldeten Einrichtungen. Zugleich ist durch den Betrieb in den Einrichtungen die Betreuung der Jüngsten an diesem Tag trotz der Absage des Zugs gesichert.   fra