Nr. 376 (K1) / 31.03.2025
Für eine jährlich begrenzte Zahl an privaten Sonderveranstaltungen besteht ab Juni 2025 wieder die Möglichkeit, den Schmausenbuck-Aussichtsturm für Veranstaltungs-Besucherinnen und -Besucher zugänglich zu machen. Ab April kann beim städtischen Liegenschaftsamt ein Antrag zur Nutzung des Turms ab Juni gestellt werden. Ausführliche Informationen über Regelungen, Vorgehen und einzureichende Unterlagen gibt es online auf der Internetseite des Liegenschaftsamts unter https://www.nuernberg.de/internet/liegenschaftsamt/schmausenbuckturm.html.
Im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung lässt sich die malerische Aussicht somit wieder genießen. Zuletzt musste der Turm im Herzen des Lorenzer Reichswalds aufgrund sicherheitsrechtlicher Aspekte für jegliche Öffentlichkeit geschlossen werden. Maßnahmen im Objekt und die jeweilige Vorlage eines genehmigten Sicherheitskonzepts durch den Veranstalter ermöglichen nun wieder eine Begehung des Bauwerks für eine begrenzte Personenzahl. Hingegen wird ein vollumfänglicher individueller Zugang für Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Veranstaltungen aus sicherheitsrechtlichen Vorgaben leider dauerhaft nicht mehr möglich sein. maj