Nr. 433 / 09.04.2025
Der Nürnberger Hauptbahnhof mit der Königstorpassage ist eine der am stärksten frequentierten und belebtesten Örtlichkeiten in Nürnberg – mit über 130 000 Reisenden pro Tag alleine am Hauptbahnhof. Hinzu kommen die angrenzenden Bereiche nördlich und südlich des Hauptbahnhofs. Rund um das Areal bilden sich immer wieder Kriminalitätsschwerpunkte. Daher erlässt die Stadt Nürnberg – zusätzlich zur Alkoholverbotszone – eine Zone, in der das Mitführen von Waffen und Messern verboten wird.
„Zusammen mit der Polizei und der Justiz setzt die Stadt Nürnberg in ihrer Strategie für ein sicheres Nürnberg einen Schwerpunkt auf den Bereich rund um den Hauptbahnhof. Nachdem nun auch die Kommunen Waffen- und Messerverbotszonen einführen dürfen, nutzen wir dieses Instrument, um die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen“, betont Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König. „Waffen jeglicher Art und Messer haben dort nichts zu suchen.“
Der Bund hat die Länder im Oktober 2024 durch eine Änderung im Waffengesetz dazu ermächtigt, an kriminalitätsbelasteten Orten das Führen unter anderem von Messern zu verbieten. Diese Ermächtigung wurde an die Kommunen weitergereicht. Mehrere befristete Waffenverbote durch die Bundespolizei am Nürnberger Hauptbahnhof in den Jahren 2023 und 2024 haben gezeigt, dass ein solches Verbot ein effektives Mittel zur Gewaltprävention darstellt.
Der Bereich um den Hauptbahnhof ist dauerhaft im Fokus der Stadtverwaltung und seit vielen Jahren ein polizeilicher Einsatzschwerpunkt. Gesellschaftliche Entwicklungen werden im öffentlichen Raum schnell sichtbar, das gilt für die Hauptbahnhöfe als zentrale und hochfrequentierte Bereiche und deren Umfeld in besonderem Maße. Nur mit einem Bündel an Maßnahmen kann dafür gesorgt werden, das subjektive Sicherheitsgefühl der Passantinnen und Passanten wieder zu steigern und die objektive Sicherheit zu verbessern.
Oberbürgermeister Marcus König: „Ein Waffen- und Messerverbot in diesem Bereich kann zur Prävention von Gewalttaten beitragen, etwa indem bei Auseinandersetzungen die Eskalation durch die Verwendung von Waffen und Messern im Affekt verhindert wird. Wir tragen dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung.“
Die Stadt Nürnberg hat daher die Einrichtung der Waffen- und Messerverbotszone beschlossen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und potenzielle Straftaten zu verhindern. Mittels eines umfangreichen Ausnahmenkatalogs wurde zudem darauf geachtet, dass Menschen, die beruflich oder zum Beispiel als Sportler beziehungsweise aus sonstigen nachvollziehbaren und gesellschaftlich anerkannten Gründen Messer bei sich tragen, von dem Verbot ausgenommen sind. Ein Vollzug mit Augenmaß wird ebenfalls Gewähr dafür leisten, dass die Verordnung ihren Zweck erfüllen kann.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. Der räumliche Umgriff der Waffen- und Messerverbotszone ergibt sich aus beiliegender Karte. fra