Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 11 / 07.01.2015

Dr. Fraas zu TTIP-Abkommen und Nürnberger Bratwurst

Dr. Michael Fraas, Wirtschaftsreferent der Stadt Nürnberg, betont: „Es liegen derzeit keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Europäische Kommission die geltenden EU-Bestimmungen zum Schutz regionaler Spezialitäten wie Nürnberger Rostbratwurst oder Nürnberger Lebkuchen aufweichen will.“ Er reagiert damit auf die jüngsten Medienberichte, wonach dieser Schutz in den Verhandlungen zum TTIP, dem geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, gefährdet sei.

Die Nürnberger Rostbratwurst und der Nürnberger Lebkuchen tragen das EU-Schutzsiegel „geschützte geographische Angabe“. Nur Lebkuchen und Bratwürste, die in Nürnberg produziert werden, dürfen demnach so heißen. Der Verarbeitungsprozess muss in Nürnberg stattfinden, die Zutaten für die Produkte müssen und können jedoch nicht alle aus Nürnberg kommen. Mandeln und Nelken – wichtige Rohstoffe für Nürnberger Lebkuchen – stehen in Nürnberg nicht originär zur Verfügung, ebenso wenig wie das Schweinefleisch für mehr als eine Milliarde jährlich produzierter Nürnberger Rostbratwürste. Der Nutzen des EU-Schutzsiegels liegt in der Stärkung der mittelständischen Nürnberger Produktionsbetriebe.

Verschiedene Vertreter der EU-Kommission, Generaldirektion Handel, haben bei Gesprächen über das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP mehrfach betont, dass geltende Regelungen und Standards der EU nicht ausgehöhlt werden. „Ich gehe davon aus, dass dieser Grundsatz in den Verhandlungen weiter gilt und die EU-Kommission entsprechend handelt,“ sagt Dr. Michael Fraas. let

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