Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 659 / 22.06.2015

Die Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Deutschland

In einem Podiumsgespräch diskutieren Experten darüber, wie nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes eine Aufarbeitung der Verbrechen erreicht und Versöhnungsprozesse eingeleitet werden sollten. Die Veranstaltung beginnt am Sonntag, 28. Juni 2015, um 18.30 Uhr im Schwurgerichtssaal, Bärenschanzstraße 72.

Das Bild der bekanntesten NS-Repräsentanten auf der Nürnberger Anklagebank mag bei vielen Zeitgenossen ein Gefühl der Genugtuung ausgelöst haben. Neben der Verurteilung der Verantwortlichen für Krieg und Vernichtung legte insbesondere die öffentliche Feststellung des Unrechts den Grundstein für den langen und teils umstrittenen Weg zu Wiedergutmachung und Versöhnung in den folgenden Jahrzehnten. Auch bei den späteren großen Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland zu nationalsozialistischen Gewaltverbrechen lag der eigentliche Wert nicht nur in der Verurteilung der Täter, sondern im Zwang zur öffentlichen Auseinandersetzung.

Das Podiumsgespräch gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Formen, mit denen die NS-Vergangenheit aufgearbeitet werden sollte oder bis heute wird. Zudem wird die Frage diskutiert, inwiefern bestimmte Aspekte des in der Forschung häufig verwendeten Begriffs der „Transitional Justice“ auf die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus im Deutschland der Nachkriegsjahre zutreffen. Die Referenten stammen aus den Fachbereichen der Friedens- und Konfliktforschung, der Geschichtswissenschaft sowie aus der Praxis der Opferentschädigung und ermöglichen so einen interdisziplinären Zugang abseits der rein juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen.

Die Veranstaltung ist Teil einer Veranstaltungsreihe des Memoriums Nürnberger Prozesse, die sich unter dem Titel „Was bleibt von Nürnberg? Strafverfolgung von NS-Tätern aus historischer Perspektive“ mit der Frage beschäftigt, mit welchen Mitteln bis heute versucht wird, eine angemessene Aufarbeitung der NS-Verbrechen zu erreichen.

Der Eintritt ist frei. Kostenlose Platzkarten sind an der Kasse des Memoriums Nürnberger Prozesse erhältlich oder können unter Telefon 09 11 / 3 21-7 93 72 sowie per E-Mail an memorium@stadt.nuernberg.de reserviert werden. Reservierte Karten müssen spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. alf

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