Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 345 / 07.04.2016

Das britische Schlussplädoyer im Nürnberger Prozess

In der letzten Veranstaltung der Reihe „Alliierte Anklageperspektiven im Nürnberger Prozess“ analysiert Dr. Rainer Huhle vom Nürnberger Menschenrechtszentrum das Schlussplädoyer des britischen Chefanklägers Hartley Shawcross. Dieser setzte sich ausführlich mit den Argumenten der deutschen Verteidigung auseinander. Die Veranstaltung „Recht ist ein lebendiges, wachsendes Wesen“ beginnt am Donnerstag, 14. April 2016, um 18.30 Uhr im Memorium Nürnberger Prozesse, Bärenschanzstraße 72.

Der britische Chefankläger Hartley Shawcross nahm sich für sein Schlussplädoyer einen ganzen Tag Zeit. Es war damit drei Mal so lang wie die Schlussplädoyers seiner Kollegen. Im Kern ging es ihm darum, umfassend auf die Argumente der Verteidigung einzugehen und sie zu widerlegen. Er machte darüber hinaus klar, dass die Angeklagten als gemeine Mörder zu verurteilen seien. Shawcross zitierte noch einmal das Zeugnis einer Massenhinrichtung und betonte, dass es den Millionen Opfern nicht um Rache, sondern um das „Nie wieder“ gehe. In diesem Zusammenhang hob er die historische Einmaligkeit und Tragweite des Prozesses hervor, das ungeheure Beweismaterial, das die Verurteilung jedes einzelnen Angeklagten sicherstelle. Shawcross, der zeitgleich zum Nürnberger Prozess bereits als Diplomat bei den Vereinten Nationen tätig war, brachte in den Prozess Perspektiven ein, die in vielerlei Hinsicht zukunftsträchtig waren.

Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung unter Telefon 09 11 / 3 21-7 93 72 oder per E-Mail an memorium@stadt.nuernberg.de ist erforderlich. jos

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