Nr. 724 / 06.07.2017
Die Stadt Nürnberg hat in den folgenden Straßen die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung auf 20 Kilometer pro Stunde geändert: Eichenlöhlein, Färberstraße/ Brunnengasse, Gostenhofer Hauptstraße, Lange Zeile sowie Sankt-Gallen-Ring. Tempo 20-Zonen werden dort eingesetzt, wo Straßen für ihr Stadtviertel eine zentrale Funktion haben, etwa als sogenannter „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“.
Die bisherige Zonengeschwindigkeitsbeschränkung auf 10 Kilometer pro Stunde war aufgrund bundesweit gültiger Vorgaben nicht kontrollierbar. Im bundeseinheitlichen Verkehrszeichenkatalog, mit dem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den nachgeordneten Straßenverkehrsbehörden vorgibt, welche Verkehrszeichen im öffentlichen Straßenraum verwendet werden dürfen, ist eine Zonengeschwindigkeitsbeschränkung von 10 Kilometer pro Stunde nicht enthalten. Dennoch haben viele Behörden diese Beschilderung eingesetzt, die jedoch aufgrund einer Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern wegen der Rechtsunsicherheit durch die Polizei und die kommunalen Verkehrsüberwachungen nicht mehr überwacht werden durfte.
Die Stadt Nürnberg hatte vor einer Änderung der Beschilderung noch die Neufassung des Verkehrszeichenkatalogs im März 2017 abgewartet, da angekündigt war, eine Zonengeschwindigkeitsbeschränkung auf 10 Kilometer pro Stunde in den amtlichen Verkehrszeichenkatalog aufzunehmen. Nachdem das Bundesverkehrsministerium den neuen Verkehrszeichenkatalog nunmehr in Kraft gesetzt hat ohne das 10-Kilometer-pro-Stunde-Schild aufzunehmen, musste auch die Beschilderung geändert werden.
Als Folge der neuen Geschwindigkeitsbeschränkung ist eine künftige Überwachung sowie die Ahndung von Verstößen mit Bußgeldern durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung möglich. maj
Leitung:
Andreas Franke
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90403 Nürnberg
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