Nr. 46 / 12.01.2018
Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas weist nochmals auf die neue Förderrichtlinie „Elektromobilität“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hin. Im Rahmen des Förderprogramms können gewerbliche Unternehmen Investitionszuschüsse für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur in Anspruch nehmen, sofern die Kommune bestätigt, dass die Maßnahme Teil eines Elektromobilitätskonzepts ist. Die Stadt Nürnberg wird allen Nürnberger Unternehmen, die diese Förderung in Anspruch nehmen wollen, den hierfür notwendigen Nachweis schnell und unbürokratisch erteilen.
Die Höhe des Investitionszuschusses bemisst sich an den Mehrkosten für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs gegenüber einem Fahrzeug mit konventionellem Antrieb. Je nach Unternehmensgröße sind Förderquoten von 40 bis maximal 60 Prozent möglich. Die Anträge müssen bis zum 31. Januar 2018 an den Projektträger Jülich / Forschungszentrum Jülich GmbH in Berlin gestellt werden.
Wirtschaftsreferent Dr. Fraas sagt dazu: „Unternehmen, die schon konkrete Überlegungen angestellt haben, ihren Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge umzustellen, bietet das Förderprogramm einen Anreiz, dies schnell zu tun und hierfür den Zuschuss zu beantragen. Ich ermuntere die Unternehmen dazu, mit den Fachleuten der Wirtschaftsförderung Kontakt aufzunehmen.“
Ansprechpartner für den oben genannten Nachweis ist bei der Wirtschaftsförderung Nürnberg Peter Haas, Telefon 09 11 / 2 31-85 28, oder E-Mail peter.haas@stadt.nuernberg.de.
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de