Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 377 / 10.04.2018

Stadtkämmerer Riedel: Bis Ende 2024 ändert sich nichts bei der Grundsteuer B

Auch nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Grundsteuer ändert sich für Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentümer bis zum Ende des Jahres 2024 – die fristgemäße Neuregelung durch den Gesetzgeber vorausgesetzt – an der bisherigen Erhebung der Grundsteuer nichts. Darauf weist Stadtkämmerer Harald Riedel hin.

Der Finanzreferent begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsfrist eingeräumt hat. Hierdurch werde sowohl Rechtssicherheit für die betroffenen Grundsteuerzahler wie auch für die Kommunen bis Ende 2024 geschaffen. Allerdings müssen Bund und Länder nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu bis Ende 2019 ein tragfähiges Reformmodell beschließen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom heutigen 10. April 2018 mehreren Verfassungsbeschwerden und Vorlagen des Bundesfinanzhofes zur Zulässigkeit der Berechnung der Grundsteuer auf der Basis der Einheitswerte von 1964 beziehungsweise von 1935 stattgegeben und eine gesetzliche Neuregelung der Bewertungsgrundlage bis Ende 2019 angeordnet.

Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes gilt eine weitere Übergangsfrist bis Ende 2024, in der noch die Erhebung der Grundsteuer in der jetzigen Form für die Städte und Gemeinden zulässig ist.

Bei der Stadt Nürnberg beträgt die Grundsteuer jährlich 120 Millionen Euro und ist die zweitwichtigste kommunal erhobene Steuer.

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