Nr. 186 / 21.02.2019
Am 20. Februar 2019 hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg den Ausbruch der Blauzungenkrankheit-Serotyp 8 in einem Tierhaltungsbetrieb im Landkreis amtlich festgestellt. Zum Schutz vor einer Ausbreitung hat das Landratsamt eine Sperrzone mit einem Radius von 150 Kilometern festgelegt, in dem auch Nürnberg liegt. Die Stadt Nürnberg hat deshalb mit Allgemeinverfügung vom 21. Februar 2019 das Stadtgebiet zum Sperrgebiet erklärt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Ordnungsamts und im Amtsblatt bekanntgemacht. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Fleisch und Milchprodukte können gefahrlos verwendet werden.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, an der in der Regel Schafe, Rinder und Ziegen ernsthaft erkranken und verenden können. Sie wird von einer Stechmücke übertragen. Für entsprechende Tierhaltungen im Sperrgebiet gelten ab sofort Beschränkungen für das Verbringen von Tieren. Sofern Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Wildwiederkäuer noch nicht registriert sind, müssen diese sofort beim Veterinäramt gemeldet werden. Die Tierhalter wurden bereits vor zwei Wochen angeschrieben mit der Empfehlung, ihre Tiere impfen zu lassen. In Nürnberg gibt es 48 Tierhaltungen mit 240 Schafen, 123 Rindern und 103 Ziegen. alf
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de