Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 174 / 20.02.2020

Neue staatliche Dienststelle zur Fachkräftezuwanderung

Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas begrüßt die auf der Kabinettsitzung am gestrigen Dienstag, 18. Februar 2020, getroffene Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, in Nürnberg eine zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften sowie eine Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung einzurichten. Die neue staatliche Dienststelle ist ein wichtiger Schritt zum schnellen Vollzug des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das am
1. März 2020 in Kraft tritt.
 
Dr. Fraas sagt hierzu: „Der Freistaat Bayern gibt einen wichtigen Impuls für die schnelle und serviceorientierte Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Die neue Zentralstelle für die Einwanderung von Fachkräften und die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung passen exzellent zum international vernetzten und weltoffenen Wirtschaftsstandort Nürnberg. Fachkräfte aus dem In- und Ausland werden dringend benötigt. Die zahlreichen international tätigen Unternehmen vor Ort werden vom neuen Beratungsangebot ebenso profitieren wie potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“  
 
Das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz des Bundes schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten (sogenannte Drittstaaten). Ziel ist es, die Arbeitsmigration von Fachkräften aus Drittstaaten entsprechend dem wirtschaftlichen Bedarf zu öffnen, zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Mit einem beschleunigten Verfahren wird zudem das Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen und Abschlüsse verkürzt.

Mit der zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften entsteht in Nürnberg ein Ansprechpartner für bayerische Unternehmen mit der Aufgabe, einheitliche und schnelle Entscheidungen in Sachen Fachkräfteeinwanderung zu garantieren. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung soll Arbeitgeber bei der Berufsanerkennung für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beraten und Leitstelle sein für die Erstinformation potenzieller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.    alf

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