Nr. 290 / 13.03.2020
Die Zahl der mit Coronavirus positiv getesteten Personen in Nürnberg liegt am Freitagnachmittag, 13. März 2020, bei 23. Dies hat Umwelt- und Gesundheitsreferent Dr. Peter Pluschke bei einer Pressekonferenz mitgeteilt.
Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly informierte, dass die Stadt Nürnberg am heutigen Freitag, 13. März 2020, eine Allgemeinverfügung erlassen hat, die Veranstaltungen ab 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Stadtgebiet Nürnberg komplett verbietet.
Das Frühlingsvolksfest, das von 11. bis 26. April 2020 auf dem Volksfestplatz stattfinden sollte, fällt aus.
Kitas, Tagespflege und Heilpädagogische Tagesstätten
Der Referent für Jugend, Familie und Soziales, Reiner Prölß, berichtete über die Regelung in Kitas, Tagespflege und Heilpädagogischen Tagesstätten. Auf Veranlassung der Bayerischen Staatsregierung wird es von Montag, 16. März, bis Sonntag, 19. April 2020, ein grundsätzliches Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestelle und Heilpädagogischen Tagesstätten geben. Ein Betretungsverbot für Beschäftigte wird es nicht geben.
Es wird Ausnahmen für Kinder geben, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes beziehungsweise der oder die Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung der Kinder ist, dass beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise der oder die Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und selbst keine andere Betreuung sicherstellen können.
Regelungen für Montag, 16. März 2020:
In allen Kita-Einrichtungen, Tagespflege und Heilpädagogischen Tageseinrichtungen gilt das Betretungsverbot für Kinder und Eltern, nicht für Mitarbeitende. Alle Nürnberger Kindertageseinrichtungen haben aber eine Notbetreuung für die Kinder sicherzustellen, deren Eltern in einer kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und einen dringenden Betreuungsbedarf haben.
Eine Notbetreuung findet während der üblichen Öffnungszeiten statt. Die Schulen gewährleisten die Notbetreuung während der gewöhnlichen Unterrichtszeiten, die Horte bieten, falls gebucht, einen Frühdienst und dann die Betreuung im Anschluss an die Unterrichtszeit an. Für Schulkinder, die einen Zentralhort besuchen, findet die Notbetreuung im jeweiligen Stammhort des Schulsprengels statt.
Für Tagespflege und Heilpädagogische Tageseinrichtungen gelten die Regelungen analog.
Eltern, die in einer kritischen Infrastruktur tätig sind und einen dringenden Betreuungsbedarf haben, werden gebeten, sich vorab am Montag mit der Einrichtung oder Tagespflegeperson in Verbindung zu setzen. Das Überprüfen der Kriterien für die Notbetreuung erfolgt durch die Einrichtung beziehungsweise die Tagespflegeperson. Eltern haben dazu eine schriftliche Erklärung abzugeben, die sie ausgefüllt und unterschrieben in die Kindertageseinrichtung beziehungsweise Schule mitbringen sollen. Das Formular dazu finden Eltern unter www.nuernberg.de/internet/stadtportal/coronavirus.html.
Das Abmelden von Kindern ist nicht erforderlich. Alle Eltern werden nachdrücklich gebeten, von Anrufen und Rückfragen in der Kita, bei den Trägern und im Jugendamt abzusehen. Alle aktuellen Informationen werden unter www.nuernberg.de laufend veröffentlicht, ebenso die Regelungen, die ab Dienstag, 17. März 2020, gelten.
Schulen
Schulbürgermeister Dr. Klemens Gsell stellte die für die Schulen gültige Regelung vor. Für alle Nürnberger Schulen gilt ab Montag, 16. März, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, ebenfalls ein Betretungsverbot für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. Es entfallen auch alle in diesem Zeitraum geplanten Klassenfahrten und Zusatzveranstaltungen. Für die Lehrkräfte besteht weiterhin Dienstpflicht. Die Schulen stellen aber für Kinder aus den 1. bis 6. Klassen, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine Betreuung während der regulären Schulzeit sicher. Dies gilt auch für Schüler, die die Ganztagsbetreuung besuchen. Eine Notbetreuung wird nur für diejenigen Kinder angeboten, die alle Bedingungen erfüllen (coronavirus.nuernberg.de).
Einrichtungen des NürnbergStift
Nach Auskunft von Sozialreferent Reiner Prölß sollen in den Einrichtungen des NürnbergStift die Besuchskontakte weitestgehend reduziert werden, um Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegekräfte zu schützen. Alle Veranstaltungen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sind abgesagt.
Weitere Einrichtungen und Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen der Stadtbibliothek Nürnberg an allen Standorten (Stadtbibliothek Zentrum und alle dezentrale Bibliotheken) sind von Freitag, 13. März, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, abgesagt.
Darunter fallen auch Führungen (Klassenführungen, Führungen für Flüchtlinge, Bibliothekseinführungen und sonstige) an allen Standorten, Veranstaltungen für Kinder sowie die Mittagslesungen.
Zudem stellen die Bücherbusse bis auf Weiteres ihren Fahrbetrieb ein.
Die Stadtbibliothek hat deshalb alle Medien, die in Bücherbussen entliehen wurden, automatisch verlängert.
Die Bibliotheken bleiben trotz Absage der Veranstaltungen zu den üblichen Zeiten geöffnet. Am Montag, 16. März, bleiben die Stadtbibliothek Zentrum und das Zeitungs-Café Hermann Kesten, Gewerbemuseumsplatz 2, wegen der Kommunalwahl vom Vortag geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über aktuelle Veranstaltungsabsagen über die Internetseiten der jeweiligen Veranstalter zu informieren.
Aktuelle Informationen rund um das Coronavirus veröffentlicht die Stadt Nürnberg im Internet unter coronavirus.nuernberg.de.
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de