Nr. 292 / 15.03.2020
Die Zahl der mit Coronavirus positiv getesteten Personen in Nürnberg liegt am Sonntagnachmittag, 15. März 2020, bei 30. 24 Personen befinden sich in häuslicher, sechs in stationärer Quarantäne.
Wegen der gestiegenen Arbeitsbelastung am Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg werden ab sofort folgende Dienste bis auf weiteres nicht mehr durchgeführt:
Die Stadt weist noch einmal darauf hin, dass ab Montag, 16. März, bis Sonntag, 19. April 2020, alle bayerischen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten geschlossen bleiben. Dies gilt auch für die städtische Musikschule. Der Musik- und Gesangsunterricht der Musikschule, der Auf AEG und im Schmausenschlösschen abgehalten wird, entfällt.
Es gilt das Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen, heilpädagogischen Tagesstätten und Tagespflegestellen für Kinder und Eltern, wie es der Freistaat Bayern verfügt hat. Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich Kinder von Eltern, die beide für die sogenannte kritische Infrastruktur tätig sind. Das gilt auch für Alleinerziehende. Als Bereiche der kritischen Infrastruktur, deren Betrieb aufrechterhalten werden muss, gelten die Gesundheitsversorgung, Pflege, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, Entsorgung, der öffentliche Personen-Nahverkehr und die Lebensmittelversorgung.
Eltern, die in einer kritischen Infrastruktur tätig sind und einen dringenden Betreuungsbedarf haben, werden gebeten, sich vorab am Montag mit der Einrichtung oder Tagespflegeperson in Verbindung zu setzen. Das Überprüfen der Kriterien für die Notbetreuung erfolgt durch die Einrichtung beziehungsweise die Tagespflegeperson. Eltern haben dazu eine schriftliche Erklärung abzugeben, die sie ausgefüllt und unterschrieben in die Kindertageseinrichtung mitbringen sollen beziehungsweise vor Ort erhalten:
Hier geht es zum notwenigen Formblatt: https://www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/diverse/200313_1530_beschr_erklarung_notbetreuung.pdf.
Die Kindertageseinrichtungen werden den Eltern mitteilen, ob darüber hinaus eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegt werden muss, aus der hervorgeht, dass eine systemrelevante Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Bestätigung muss zwingend am Folgetag vorgelegt werden. Ein entsprechender Vordruck wird am Montagvormittag, 16. März 2020, online auf der städtischen Corona-Informationsseite zum Download zur Verfügung stehen.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat auf seiner Internetseite wichtige Informationen für Eltern zusammengestellt: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/ki nderbetreuung/1_de_informationsblatt_fur_eltern_fur_nl_328.pdf.
Zudem hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter Verweis auf das Infektionsschutzgesetz die Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen eingeschränkt. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200313_allgemeinverfuegung_stmgp_besuchsverbot.pdf zu finden.
Aktuelle Informationen rund um das Coronavirus veröffentlicht die Stadt Nürnberg im Internet unter http://coronavirus.nuernberg.de/.
Leitung:
Andreas Franke
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90403 Nürnberg
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