Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 306 / 18.03.2020

Coronavirus: Schuleinschreibung im März 2020

Das Verfahren der Schulanmeldung an den Grundschulen und Förderzentren für das Schuljahr 2020/2021 wurde angesichts der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus nach Maßgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im zeitlichen als auch organisatorischen Ablauf geändert. Da sich Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung unabhängig vom ausgesetzten Unterrichtsbetrieb weiterhin im Dienst befinden, ist die schuladministrative Abwicklung der Schulanmeldung weiterhin sichergestellt.
 
Der Termin der Schuleinschreibung in Nürnberg, der ursprünglich auf Mittwoch, 25. März 2020 festgelegt war, findet nun im Zeitraum Montag, 23. März 2020, bis Donnerstag, 2. April 2020, statt. Die administrative Einschreibung erfolgt unter folgenden geänderten Rahmenbedingungen: Die persönliche Anmeldung des Kindes durch mindestens einen Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich. Stattdessen erfolgt die Anmeldung telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Die Anmeldeunterlagen sollen die Erziehungsberechtigten auf dem Postweg oder elektronisch zusenden.  
 
Die in erster Linie telefonischen Beratungstermine werden zwischen den Schulen und den Erziehungsberechtigten abgestimmt. Die Eltern werden von ihrer jeweiligen Sprengelschule postalisch informiert.
 
Ob und wann die Unterlagen unter Beachtung des Infektionsschutzes auch persönlich vorbeigebracht werden können, ist mit der zuständigen Schule zu klären.

Hinsichtlich der pädagogischen Feststellung der Schulfähigkeit gilt: Die allgemeine Pflicht zur Teilnahme des Kindes am sogenannten „Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit“ entfällt vom Grundsatz her.

Im begründeten Einzelfall können von der Schule und den Erziehungsberechtigten dafür jedoch auch organisatorische Lösungen gefunden werden, die den Anforderungen des Infektionsschutzes genügen. Auch unter den aktuellen Bedingungen ist weiterhin gewährleistet, dass die Eltern im Vorfeld der Einschulung angemessen beraten werden. Die Beratung und Empfehlung durch die Schulen gilt insbesondere in Bezug auf die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2020 sechs Jahre alt werdenden Kinder. Dieser Zeitraum ist der sogenannte Einschulungskorridor. Der Dienstag, 14. April 2020, als diesjähriges Fristende für die schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Inanspruchnahme des Einschulungskorridors behält unverändert seine Gültigkeit.
 
Bei Fragen können sich Eltern direkt an die zuständigen Grundschulen und Förderzentren wenden.    let
 
Weitere Informationen im Internet unter: https://www.km.bayern.de/download/22820_Info_GS__Schuleinschreibung_2020_im_Kontext_von_Corona.pdf  
 
https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6903/faq-zur-einstellung-desunterrichtsbetriebs-an-bayerns-schulen.html

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