Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 366 / 06.04.2020

Corona-Soforthilfen von Bund und Land: Zugang erleichter

Von den Corona-Soforthilfen von Bund und Freistaat Bayern können ab sofort mehr Unternehmen, Selbständige und Freiberufler als bisher profitieren. Denn die Definition eines Liquiditätsengpasses wurde geändert. Nach neuer Definition liegt ein Liquiditätsengpass bereits dann vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (zum Beispiel gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private und sonstige (auch betriebliche) liquide Mittel müssen also nicht mehr zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
 
Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Fraas hierzu: „Die neue Definition des Liquiditätsengpasses bedeutet eine erhebliche Erleichterung für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler. Mehr Wirtschaftstreibende können nun die Soforthilfen von Bund und Freistaat erhalten. Auch Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige werden davon profitieren.“
 
Ferner gibt es seit Ende März ein einheitliches Antragsverfahren für die Soforthilfen von Bund und Freistaat. Der Antrag kann nur noch online auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums gestellt werden. Dabei wird automatisch entschieden, ob im konkreten Fall das Soforthilfeprogramm des Bundes oder Freistaats zur Anwendung kommt.
 
Nochmals verweist Wirtschaftsreferent Dr. Fraas auf das umfangreiche Informationsangebot der Wirtschaftsförderung Nürnberg: „Für Unternehmen und Selbstständige ist es in dieser schwierigen Zeit nicht einfach, die richtigen Unterstützungsleistungen und Förderprogramme zu finden. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg informiert daher auf ihrer Homepage umfassend und verlässlich über die verschiedenen Hilfsprogramme von Bund und Land. Das Angebot wird laufend aktualisiert. Außerdem gibt es für Nürnberger Unternehmen und Selbständige eine Telefon-Hotline der Wirtschaftsförderung Nürnberg. Ich empfehle den Nürnberger Wirtschaftstreibenden, gleich welcher Größe, dieses Angebot zu nutzen! Denn ich möchte, dass die Soforthilfen in Nürnberg ankommen, auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen.“
 
Informationen der Wirtschaftsförderung Nürnberg zu allen Fragen rund um Corona: www.wirtschaft.nuernberg.de.   Die Hotline der Wirtschaftsförderung Nürnberg für Nürnberger Unternehmen ist erreichbar Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr unter Telefon 09 11 / 2 31-62 55.
 
Anträge für die Soforthilfen von Bund und Land: www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ 

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