Nr. 467 / 05.05.2020
Ab Mittwoch, 6. Mai 2020, sind die öffentlichen Spielplätze in Nürnberg wieder geöffnet. Das gilt auch für Bewegungsparks, Parcour- und Skateanlagen sowie Tischtennisplatten. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) weist jedoch darauf hin, dass die Nutzung von öffentlichen Grillplätzen weiterhin untersagt ist.
Sör stellt klar, dass die städtischen Grillplätze weiterhin nicht genutzt werden dürfen, und zwar unabhängig von den beteiligten Personen. Dies stellt die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Teil 2: Allgemeine Kontaktbeschränkungen, § 2 Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum, klar: „(2) Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von den anwesenden Personen untersagt.“
Abhängig von den Sör-Kapazitäten kann es bis zum Ende der Woche dauern, bis an allen betreffenden Anlagen die Verbotsschilder und Absperrungen entfernt sind. Nicht geöffnet werden außerdem Bolzplätze und Beachvolleyballfelder, da die Ausübung von Mannschaftssportarten weiterhin untersagt ist. Auch Spielhöfe bleiben noch bis auf Weiteres gesperrt, da der Schulbetrieb noch nicht regulär stattfindet und auf dem Schulgelände besondere Hygieneregeln gelten.
Sör bittet alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin um verantwortungsbewusstes Handeln: Auch auf Spielplätzen gilt es, 1,5 Meter Abstand zu anderen einzuhalten. Gegebenenfalls sollte auf weniger stark besuchte Plätze ausgewichen werden.
Grundlage der Öffnungen ist das am Dienstag, 5. Mai 2020, veröffentlichte Handlungskonzept der bayerischen Staatsregierung zum weiteren Umgang mit der Corona-Krise. tom
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
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