Nr. 578 / 04.06.2020
Aufgrund der in der Corona-Krise geltenden Infektionsschutzverordnung und des Verbots von Großveranstaltungen kann die Stadt Nürnberg für den vom 10. bis 12. Juli 2020 geplanten Norisring der DTM keine Genehmigung erteilen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mit Gültigkeit vom 30. Mai 2020 die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) erlassen.
Diese enthält gemäß § 5 nach wie vor ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen. Auch die Maßgabe, dass Großveranstaltungen bis 31. August 2020 verboten sind, gilt unverändert. Angesichts der nach wie vor bestehenden Pandemiesituation ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Verbote auch am vorgesehenen Renntermin Bestand haben werden.
Nach Prüfung kommt die Stadt Nürnberg als zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu dem Ergebnis, dass diese Veranstaltung auch als „Geisterrennen“ aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig ist und eine Ausnahmegenehmigung nach heutigem Stand nicht erteilt werden kann.
OB Marcus König: „Wir bedauern diese Situation und freuen uns auf eine Neuauflage des traditionsreichen Norisringrennens im nächsten Jahr!“
Der Motorsport Club Nürnberg als örtlicher Veranstalter ist informiert worden. alf
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de