Nr. 763 / 30.07.2020
Nach den guten Erfahrungen in der Nürnberger Altstadt wird das Maßnahmenpaket für die Wirte zum Schutz der Bevölkerung vor CoronaInfektionen an Wochenenden bis einschließlich Sonntag, 6. September 2020, verlängert. Darauf haben sich Stadt und Polizei nach Rücksprache mit den Gastronomen verständigt.
Damit gilt am Tiergärtnertorplatz weiterhin ein Verkaufsverbot von ToGoGetränken von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag in der Zeit von 20 bis 5 Uhr. Die Wirte am Köpfleinsberg organisieren jeweils freitags und samstags von 18 bis 24 Uhr Barrieren und einen Sicherheitsdienst. Der stellt Folgendes sicher: Beobachtung der Menschenmenge auf dem jeweiligen Platz und der Abstände der Gäste untereinander; Hinweis auf die Abstandsregeln und deren Kontrolle auf den Außenschankflächen (§ 13 Abs. 4 BayInfSMV), auf dem Platz und in seinem unmittelbaren Umfeld von rund 25 Metern (§ 2 6. BayInfSMV); Herstellen der Abstände zwischen den Personen, wenn diese nicht eingehalten werden; Abweisung von Personen, wenn auf Grund der dichten Ansammlung der Menschen die Abstände nicht mehr eingehalten werden (können).
Am Wöhrder See wird die Polizei weiterhin nach Bedarf mit Lichtmasten ausleuchten, um die Bereiche an der Norikus-Bucht und am Sandstrand mit Kiosk zu kontrollieren. Nach der auch in diesem Bereich geltenden Grünanlagensatzung der Stadt Nürnberg sind in Grünanlagen der Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholgenusses außerhalb zugelassener Freischankflächen und die Benutzung von Radio- oder Tonwiedergabegeräten, soweit dadurch andere Anlagenbenutzer oder Anlieger belästigt werden, verboten.
Die Polizei und der kommunale Außendienst ADN kontrollieren, ob die Maßnahmen eingehalten werden. fra
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Andreas Franke
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