Nr. 800 / 14.08.2020
Seit Juni 2019 ist in Nürnberg die Zweckentfremdungsverbots-Satzung für Wohnraum in Kraft. Sie soll insbesondere verhindern, dass Wohnungen dauerhaft zur Fremdenbeherbergung zweckentfremdet werden, zum Beispiel als Ferienwohnungen über Online-Portale vermietet und damit dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen. Denn der Zweck einer Wohnung ist das Wohnen. Oberbürgermeister Marcus König und Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas ziehen eine erste positive Bilanz zu der im letzten Jahr vom Stadtrat beschlossenen Satzung. Denn bei bislang circa 600 vom Stab Wohnen im Wirtschaftsreferat geprüften Fällen konnte bei knapp 100 Wohnungen eine Zweckentfremdung beendet werden.
Oberbürgermeister König sagt hierzu: „Nürnberg ist eine wachsende Stadt. Daher brauchen wir zum einen dringend neue Wohnungen. Zum anderen müssen wir den Wohnungsbestand erhalten – das heißt wir müssen verhindern, dass Wohnungen zweckentfremdet werden und dem Wohnungsmarkt verloren gehen.“
Wirtschaftsreferent Dr. Fraas betont: „Dank der Zweckentfremdungsverbots-Satzung ist es gelungen, dass 100 Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen und den Menschen zum Wohnen dienen. Dem muss man gegenüberstellen: Der Neubau 100 geförderter Wohnungen würde rund 11,3 Millionen Euro kosten.“
Eine Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn der Wohnraum zu mehr als 50 Prozent der Fläche gewerbsmäßig genutzt wird und zum Beispiel mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird. Auch Leerstand von Wohnraum über einen Zeitraum länger als drei Monate ist nach der Satzung nicht erlaubt. Insgesamt hat der Stab Wohnen im Wirtschaftsreferat in den letzten neun Monaten Kenntnis von etwa 600 zweckentfremdungsrechtlichen Vorgängen erhalten, wobei die überwiegende Anzahl auf Hinweise aus der Bevölkerung zurückzuführen ist.
Informationen zum Zweckentfremdungsverbot gibt es beim Stab Wohnen im Wirtschaftsreferat unter Telefon 09 11 / 2 31-26 04 sowie im Internet unter www.wohnen.nuernberg.de. let
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