Nr. 860 / 08.09.2020
Die Verhandlung um den geplanten kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs geht zurück ans Gericht. Die Stadt Nürnberg und die Regierung von Mittelfranken beabsichtigen, das ruhende Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München wieder aufzurufen, um mit dem Bund Naturschutz (BN) und einem Privatkläger ein abschließendes Urteil zur Umweltverträglichkeit des Verkehrsprojekts zu erhalten. Die Regierung entspricht damit auch den Wünschen der Stadt Nürnberg. Es wird mit einer Dauer von zwei Jahren gerechnet.
„Die Stadt Nürnberg steht weiterhin hinter den Plänen für den kreuzungsfreien Ausbau“, betont Oberbürgermeister Marcus König. „Hierzu brauchen wir aber eine juristische Entscheidung“, ergänzt Christian Vogel, 3. Bürgermeister.
Seit dem 28. Juni 2013 liegt für den Ausbau des Frankenschnellwegs ein Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vor. Dieser Beschluss wird in zweiter Instanz vor dem BayVGH vom Bund Naturschutz und einer Privatperson beklagt. Hier geht es vor allem um die Frage, ob es sich bei dem geplanten Ausbau um den Bau einer Schnellstraße (im Sinne der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rats) handelt. Dann wäre hierfür zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig. Eine Entscheidung des Gerichts darüber steht noch aus. Denn der BayVGH hatte das Verfahren auf Bitten der Stadt Nürnberg und des BN ausgesetzt, auch um einen außergerichtlichen Vergleich zwischen der Stadt und den Klägern zu ermöglichen.
Das ausgehandelte Vergleichsangebot liegt dem Bund Naturschutz seit
August 2019 zur Unterschrift vor. Eine Zustimmung hat der BN vom Ergebnis einer Mitgliederbefragung der Kreisgruppe Nürnberg abhängig gemacht. Dies hat bisher nicht stattgefunden. Der Privatkläger lehnt aktuell einen Vergleich ab.
Mit Blick auf das juristische Verfahren hatte der Nürnberger Stadtrat bereits am
8. Juli 2015 entschieden, freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine UVP im Rahmen eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens durchführen zu lassen. Hierzu – und zu weiteren ergänzenden technischen Planungen – liegt seit dem 10. Juli 2020 ein Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss der Regierung mit integrierter UVP vor.
Nach Kenntnisstand der Stadt Nürnberg hat der Verkehrsclub Deutschland Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Ansbach dagegen eingereicht. Eine Klagebegründung liegt derzeit noch nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass das VG Ansbach erst nach Abschluss des Verfahrens vor dem BayVGH die Klage verhandeln wird. Diese Verfahrensdauer wird auf ein Jahr geschätzt.
Zusammengenommen bedeutet das: Es wird durch die juristischen Verfahren noch etwa drei Jahre dauern, bis voraussichtlich eine endgültige Entscheidung über den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs vorliegen wird. Die Stadt hält an der Fortführung der Planungen zum Ausbau – wie vorgesehen und vertraglich vereinbart – fest, sie werden also nicht bis zu einer Entscheidung des BayVGH unterbrochen. Danach ruhen die Planungen bis zu einer Entscheidung des VG Ansbach. Anschließend erfolgt die europaweite, öffentliche Ausschreibung und die Bauvergabe.
Eine komplette Unterbrechung der Planungen würde aus Sicht der Stadt nicht nur zu einem um drei Jahre verzögerten Baubeginn und damit zu einer erheblichen Steigerung der Baukosten führen. Zusätzlich müssten auch beträchtliche Mittel in den Unterhalt des Frankenschnellwegs investiert werden. Weiterhin kämen wohl umfangreiche Schadenersatzforderungen der Vertragsfirmen auf die Stadt Nürnberg zu. Und durch eine dreijährige Ruhephase droht auch ein enormer Knowhow-Verlust.
Für den Zeitplan beim geplanten kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs bedeutet das: Baubeginn für die Abschnitte Mitte (zwischen Rothenburger Straße und Otto-Brenner-Brücke) und West (zwischen der Stadtgrenze Nürnberg-Fürth und der Jansenbrücke) könnte mit einem für die Stadt positiven Urteil im Jahr 2025 sein. Würden die Planungen ausgesetzt, wäre das erst drei Jahre später,
also 2028, möglich. fra
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Andreas Franke
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