Nr. 1037 / 16.10.2020
Angesichts der steigenden Fallzahlen und der Überschreitung des Sieben-Tage-Werts von 50 neuen Corona-Fällen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche (aktuell 51,9) hat die Stadt Nürnberg weitergehende Maßnahmen zum Infektionsschutz auf der Basis der Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung angeordnet.
Danach muss auf vielen belebten Straßen und Plätzen in der Innenstadt, also überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt nach den verpflichtenden Vorgaben der Staatsregierung auch in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (zum Beispiel Fahrstühle, Kantinen), in den Schulen und in Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer durchgängig bei sportlichen Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist im gesamten Stadtgebiet bis höchstens fünf Personen gestattet sowie mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie (etwa Kinder mit ihren Eltern oder Großeltern), Geschwistern sowie Angehörigen aus höchstens einem weiteren Hausstand. Die Vorgabe gilt auch in gastronomischen Betrieben. Private Feiern und Kontakte werden ebenfalls auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen begrenzt.
In der Gastronomie wird eine Sperrstunde um 22 Uhr eingeführt. An Tankstellen darf ab 22 Uhr kein mehr Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot. Zu den Maßnahmen wird die Stadt unmittelbar nach Bekanntgabe der zugrundeliegenden staatlichen Verordnung (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) eine Allgemeinverfügung erlassen.
Oberbürgermeister Marcus König betont, dass der Betrieb der städtischen Dienststellen unter Einhaltung der Hygienevorgaben aufrechterhalten wird. „Was wir alle nicht wollen, ist ein zweiter Lockdown. Deshalb bitte ich alle um ein Höchstmaß an Disziplin und Rücksichtnahme“, sagte der OB bei einer virtuellen Pressekonferenz. „Wir wollen auch die Schulen so lange wie möglich offenhalten“, erklärte Schul- und Sportreferentin Cornelia Trinkl. „Präsenzunterricht geht vor Distanzunterricht.“ Dennoch müssten sich die Schulen auch auf den Fall vorbereiten, falls doch ein virtueller Unterricht wieder nötig sein sollte. „Unser Ziel ist es, den Regel-betrieb in den Kindertagesstätten so lange es geht aufrecht zu erhalten“, sagte Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales. Das gelte auch für das Jobcenter und die Bereiche, die Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen.
Die Lage des Infektionsgeschehens würde jeden Tag neu bewertet und mit den Fachleuten erörtert, erläuterte Oberbürgermeister Marcus König. Wenn nötig, würden zusätzliche Entscheidungen zum Infektionsschutz getroffen. Der OB appelliert erneut an die Bevölkerung, die Hygiene-Regeln einzuhalten und besonnen zu reagieren, damit die Fallzahlen nicht noch stärker steigen. fra
Straßen und Plätzen, für die die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gilt
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