Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1065 / 23.10.2020

Corona: Neue Allgemeinverfügung der Stadt

Der Freistaat Bayern hat die bisher gültige Fassung der Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) mit Wirkung zum
heutigen Freitag, 23. Oktober 2020, wegen der aktuellen Corona-Lage
geändert. In der Folge hat auch die Stadt Nürnberg ihre städtische
Allgemeinverfügung angepasst, deren Gültigkeit sich an der alten
Verordnung orientiert hat und die ohnehin am Sonntag, 25. Oktober 2020,
ausgelaufen wäre. In der neuen Allgemeinverfügung wird die Karte mit
Orten, an denen eine Maskenpflicht und ein Alkoholkonsumverbot gelten,
weiter präzisiert. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort.


Die bayerische Staatsregierung hat mit der geänderten Verordnung den
neuen Warnwert „dunkelrot“ im Falle einer Sieben-Tage-Inzidenz von
über 100 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen eingeführt.
Aktuell befindet sich die Stadt Nürnberg gemäß Corona-Ampel des
bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege weiterhin auf
Stufe „rot“, die geltenden Maßnahmen bleiben damit bestehen und für die
Bürgerinnen und Bürger gibt es vorerst keine Veränderungen.


Mit der neuen städtischen Allgemeinverfügung passt die Stadt Nürnberg
die Bereiche mit der rund um die Uhr geltenden Maskenpflicht und
Alkoholkonsumverbot zwischen – derzeit – 22 und 6 Uhr (siehe Karte) an.
Unter anderem werden der Plärrer und die Gostenhofer Hauptstraße
aufgenommen, ebenso der Tiergärtnertorplatz und die wesentlichen
Zugangswege dorthin. Der Umgriff im Innenstadtbereich ändert sich
zudem unter anderem aus Gründen der Übersichtlichkeit. Der Bereich der
Insel Schütt wird hingegen entnommen. Diese Regelungen hat die Stadt
Nürnberg auch aufgrund der Erfahrungen und Anregungen von
Bürgerinnen und Bürgern sowie der Polizei so getroffen. Die
Außenflächen von gastronomischen Betrieben auf den jeweiligen Plätzen
sind von der Maskenpflicht und dem Alkoholverbot nicht betroffen.    maj

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