Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1225 / 04.12.2020

Corona: Schutz in Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Mit der Allgemeinverfügung vom Dienstag, 1. Dezember 2020, hat die Stadt Nürnberg auch die Schutzmaßnahmen in den stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen erhöht. Aufgrund der hohen Covid-19-Inzidenzwerte war die Stadt durch die Staatsregierung zur Verschärfung der geltenden Regelungen aufgefordert. Bei den Angehörigen führt die kurzfristig angekündigte Neuregelung und die unterschiedliche Anwendung in den Einrichtungen nun aber zu Verunsicherung und Unmut.

Denn seit Dienstag müssen Angehörige vor dem Besuch ihres Verwandten oder Bekannten im Heim einen PoC-Test (Schnelltest) durch die Einrichtung durchführen lassen oder alternativ einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Nicht alle Heime sind zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage, diese Schnelltests für Besucherinnen und Besucher durchzuführen. „Die Gesundheit und das Wohl der Menschen steht bei unseren Handlungen im Vordergrund. Wir beobachten die Probleme bei der Umsetzung der Allgemeinverfügung sehr genau und bedauern sehr, dass durch die Notwendigkeit zum schnellen Handeln hier zusätzliche Belastungen für Mitarbeitende, Heimträger, Angehörige und Bewohnerinnen und Bewohner entstanden sind“, so Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales.

Die rechtliche Zuständigkeit für Testungen ist einerseits klar geregelt. Die Beschaffung der Tests müssen die Einrichtungen selbst übernehmen. „Die Heime bemühen sich, hier schnelle Lösungen zu finden. Der überwiegende Teil der Heime hat sich auf den Weg gemacht und sich bereits Tests beschafft,“ so Ries. Dennoch sieht sich aktuell nur ein Drittel der Heime in der Lage, Schnelltests auch für Angehörige vor Ort anzubieten, wie ein Schnellumfrage des Pflegestützpunktes bei allen Heimen am Freitag, 4. Dezember 2020, ergeben hat. Referentin Elisabeth Ries bittet deshalb um Verständnis bei den Angehörigen, wenn die Umsetzung der neuen Regelungen noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.

„Wir versuchen, die Heime durch den Pflegestützpunkt lösungsorientiert bei der Organisation der Tests zu unterstützen. Für Angehörige gilt: Am besten, Sie nehmen vor einem geplanten Besuch mit der Einrichtung Kontakt auf und klären die Testmöglichkeiten ab“, so Ries. „Wir sind uns der aktuellen Gratwanderung zwischen Gesundheitsschutz und sozialen Kontakten bewusst.“

Der Sozialreferentin ist sehr daran gelegen, einer zunehmenden Vereinsamung bei Besuchseinschränkungen mit all deren negativen Folgen und einer Verschlechterung des physischen und kognitiven Gesundheitszustandes entgegenzuwirken. Ries betont: „Deshalb müssen jetzt alle an einem Strang ziehen, um Besuche in Heimen weitgehend zu ermöglichen. Die Begleitung Sterbender bleibt auf jeden Fall zulässig – im begründeten Ausnahmefall auch ohne Test.“ fra

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