Nr. 1255 / 15.12.2020
In Nürnberg dürfen im Regelfall maximal 25 Gäste an Trauerfeiern und Beisetzungen teilnehmen. Zum engsten Kreis zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, außerdem Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Gehören bei besonderen Familienverhältnissen andere Personen zum engsten Familienkreis, kann die Friedhofsverwaltung dem Rechnung tragen. Die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind vom Bestatter, spätestens einen Werktag vor der Trauerfeier oder Beisetzung, an die Friedhofsverwaltung zu melden. Die Liste muss Namen, Vornamen und die familiäre Stellung zur oder zum Verstorbenen aufführen. In den Trauerhallen stehen den zugelassenen Angehörigen so viele Sitzplätze zur Verfügung, wie sich bei Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Sitzplätzen ergeben. tom
Ausführliche Informationen im Internet:
https://www.nuernberg.de/internet/friedhofsverwaltung/covid19.html
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de