Nr. 133 / 18.02.2021
Ab Montag, 22. Februar 2021, dürfen die Nürnberger Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wieder von der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln. Voraussetzung dafür ist, dass die 7-Tages-Inzidenz in Nürnberg unter 100 liegt. Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, alle Kinder dürfen wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen.
Vorsorglich weist das Jugendamt nochmals darauf hin, dass Kinder eine Betreuung nur in Anspruch nehmen können, wenn sie keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, nicht in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen beziehungsweise seit dem Kontakt 14 Tage vergangen sind und keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
Auch im eingeschränkten Regelbetrieb gelten weiterhin klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend der Rahmenhygienepläne für Kinderbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten. Beispielsweise müssen die Kinder weiterhin in festen Gruppen betreut werden. Hinzukommt die klare Empfehlung für die Beschäftigten, medizinische Masken zu tragen.
Weitere Details und Regelungen zum eingeschränkten Regelbetrieb erfahren Eltern bei ihrem Träger beziehungsweise ihrer Einrichtung. Sollten Eltern aktuell nicht an der Notbetreuung teilgenommen haben, wird empfohlen, ihre Kindertageseinrichtung vor dem nächsten Besuch zu kontaktieren.
Kitas oder einzelne Kita-Gruppen, die wegen Verdachts- oder Infektionsfällen vom Gesundheitsamt geschlossen wurden, dürfen keine Betreuung anbieten. Betroffene wenden sich bei Fragen bitte direkt an die jeweilige Kindertageseinrichtung.
Im Schulbereich sind die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen sowie die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen im Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht. Maßgeblich hierbei ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Zudem wird den Schülerinnen und Schülern das Tragen eines medizinischen MundNasen-Schutzes empfohlen.
Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten, solange dies personell und räumlich umsetzbar ist. Weitere Informationen hält die jeweilige Schule bereit.
Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Schülerinnen und Schüler haben ab Montag, 22. Februar, die Möglichkeit, sich freiwillig und kostenlos mittels eines Antigen-Tests auf Covid-19 testen zu lassen. Zusätzliche Testkapazitäten am Standort des Bayerischen Roten Kreuzes in der Nunnenbeckstraße werden gerade hochgefahren. Hier sollen Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ein Testangebot erhalten.
Schülerinnen und Schüler benötigen hierfür eine Schulbestätigung sowie eine unterschriebene Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigen. Beide Dokumente sind an der jeweiligen Schule verfügbar. Daneben soll es ein dezentrales Testangebot an der jeweiligen Schule geben, gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler. Diese werden derzeit mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Hilfsorganisationen vorbereitet. Daneben sind die Nürnberger Ärztinnen und Ärzte gerne aufgerufen, sich beim Amt für Allgemeinbildende Schulen, Telefon 09 11 / 2 31-21 93, für eine Testung an einer Schule oder einer Kindertageseinrichtung zu registrieren. Im Rahmen der bayerischen Teststrategie sollen vom Freistaat so bald wie möglich Schnell-Selbsttests zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren ist die Stadt bezüglich Pooltestungen für Kinder an den Grundschulen im Gespräch.
Die Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schüler werden durch die jeweilige Schule über die Angebote sowie das Vorgehen informiert. let
Leitung:
Andreas Franke
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90403 Nürnberg
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