Nr. 225 / 12.03.2021
Für die Stadt Nürnberg hat das Robert Koch-Institut am Freitag, 12. März 2021, einen Inzidenzwert von 100,3 veröffentlicht. Aufgrund der Vorgaben der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wonach immer freitags eine Entscheidung über die Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege auf Basis des RKI-Wertes entschieden werden muss, gilt daher folgende Regelung in Nürnberg: Von Montag, 15. März, bis einschließlich Freitag, 19. März 2021, findet in den Schulen wieder – bis auf die Abschlussklassen – Distanzunterricht statt. Die Kitas kehren zum Notbetrieb zurück.
„Die geltende Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt uns keinen Spielraum. Liegt der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert am Freitag über 100, müssen Schulen zum Distanzunterricht zurückkehren und Kitas in den Notbetrieb wechseln“, sagt Gesundheitsreferentin Britta Walthelm. In der nächsten Kalenderwoche wird wiederum Freitag über die Folgewoche entschieden.
Schulen
Die Grundschulen und Förderschulen kehren zum Distanzunterricht zurück. Die weiterführenden Schulen und beruflichen Schulen bleiben im Distanzunterricht. Eine Ausnahme gibt es: Die Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen bleiben im Wechselunterricht mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern in den Klassenzimmern.
Kitas
Die Kindertagesstätten kehren ab Montag, 15. März 2021, in den Notbetrieb zurück. Folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:
– Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen;
– Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist;
– Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben, und
– Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Die Stadt Nürnberg appelliert weiterhin an die Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Eltern sollten sich zudem regelmäßig bei ihrer Kita beziehungsweise Tagespflegeperson über den weiteren Verlauf und über die aktuell geltenden Regelungen des Hygieneplans informieren. fr
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Andreas Franke
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