Nr. 363 / 22.04.2021
Die im Januar von der Bayerischen Staatsregierung angekündigte Entlastung der Eltern von Beiträgen während der Einrichtungsschließungen kann nun auch in Nürnberg umgesetzt werden. Eltern, deren Kinder wegen der Corona-Krise nicht oder nur an wenigen Tagen die Notbetreuung von Kindertageseinrichtungen besucht haben, werden von den Kita-Gebühren entlastet. Am gestrigen Mittwoch, 21. April 2021, beschloss der Stadtrat eine Beitragsentlastung für die Besuchsgebühr während der Monate Januar, Februar und März 2021 für die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Tagespflege.
Die Stadt Nürnberg verzichtet somit auf die Beiträge dieser Eltern für die genannten Monate. Zudem unterstützt sie weitere Nürnberger Träger von Kindertageseinrichtungen, sofern diese auch auf die Elternbeiträge verzichten. Mit diesem Beschluss können die Rückerstattungen final bearbeitet und in den kommenden Wochen ausgezahlt werden.
Seit Dezember 2020 unterliegen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege in Bayern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erheblichen Einschränkungen. In Nürnberg sind die Einrichtungen aufgrund hoher Inzidenzwerte mit einer nur kurzen Unterbrechung seit einigen Monaten geschlossen, eine Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden. Eltern, welche die Kinderbetreuung aus eigenen Kräften sicherstellten, sollen für diesen Zeitraum nicht mit Beitragszahlungen belastet werden.
Oberbürgermeister Marcus König sagt zu dem Beschluss: „Die Pandemie verlangt Familien sehr viel ab. Viele Eltern folgen dem Appell, weitgehend auf den Besuch ihrer Kinder in der Tagesbetreuung zu verzichten, und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Kontaktreduzierung und damit zur Bekämpfung der Pandemie. Sie in dieser Zeit zumindest von den Kita-Beiträgen zu entlasten und zugleich den Einrichtungsträgern durch einen pauschalen Ersatz zu helfen, ist uns daher ein großes Anliegen.“
Bereits zu Jahresbeginn kündigte die Bayerische Staatsregierung an, Eltern in den Monaten Januar, Februar und März bei den Elternbeiträgen zu entlasten, sofern die Notbetreuung im jeweiligen Monat nicht mehr als fünf Tage besucht wurde. Nun liegt die dafür notwendige Förderrichtlinie des Freistaats Bayern vor (Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 [Beitragsersatz 2021] für die Monate Januar bis März 2021, https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-229/) und kann in Nürnberg umgesetzt werden. Die Kitas erhalten als Ausgleich einen nach Einrichtungsart gestaffelten, monatlichen Pauschalbetrag. Anders als 2020 übernimmt der Freistaat Bayern diesmal nicht den vollen Pauschalbetrag für die Kita-Träger, sondern einen Anteil von durchschnittlich 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent leistet die Stadt Nürnberg. Dies hat der Stadtrat in der gestrigen Sitzung beschlossen.
Alle Träger von Kindertageseinrichtungen, die sich an der freiwilligen Entlastung der Eltern beteiligen, können den pauschalen Beitragsersatz des Freistaats Bayern und der Stadt Nürnberg in Anspruch nehmen. Die Erstattung beruht jeweils auf einer Entscheidung des Trägers und findet direkt zwischen Eltern und Trägern statt. Die Träger können die Pauschale dann beantragen.
Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales, sagt: „Wir hoffen sehr, dass alle Kinder sehr bald wieder in die Kindertageseinrichtungen zurückkehren können – das vertraute Miteinander mit Gleichaltrigen und den Fachkräften in einem pädagogisch gut gestalteten Tagesablauf fehlt den Kindern sehr. Unser Dank gilt den Kita-Trägern und allen Beschäftigten für ihren engagierten Einsatz in der Notbetreuung und ganz besonders auch für das kreative Kontakthalten mit Kindern und Eltern, die zurzeit nicht in die Kita kommen können.“
Die städtischen Einrichtungen und die Tagespflege starten die Seite 3 von 3 Rückzahlungen der Beiträge ab Ende April/Anfang Mai für Januar 2021. Die Rückzahlungen für Februar sollen Ende Mai und für März Ende Juni erfolgen. Die jeweiligen Rückberechnungen sind sehr aufwändig. Ein Antrag der Eltern ist nicht notwendig.
Der Ministerrat hat am 13. April 2021 außerdem beschlossen, Eltern und Kindertageseinrichtungen beziehungsweise Kindertagespflegestellen unter denselben Voraussetzungen wie in den Vormonaten auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Die Beschlüsse des Stadtrats decken auch diese Monate bereits mit ab. Sobald auch dieser Beschluss des Ministerrates veröffentlicht wurde und somit rechtswirksam ist, erfolgen die Erstattungen der Monate April und Mai 2021.
Aktuelle Informationen im Internet unter www.coronavirus.nuernberg.de und www.jugendamt.nuernberg.de
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