Nr. 366 / 23.04.2021
Bei Behördengängen besteht für alle Besucherinnen und Besucher städtischer Dienststellen und Einrichtungen ab Montag, 26. April 2021, die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer ihr gleichwertigen Maske, analog zu den Vorgaben für den Einzelhandel. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (auch OP-Maske genannt) ist nicht mehr ausreichend. Diese Regelung der Stadt Nürnberg ist aufgrund der sehr hohen Coronavirus-Infektionszahlen und des weiterhin hohen Sieben-Tage-Inzidenzwerts erforderlich. alf
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de