Nr. 385 / 28.04.2021
Die vom bayerischen Kabinett am Dienstag, 27. April 2021, beschlossenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen beinhalten auch den Sport von Kindern im Alter von unter 14 Jahren. Sie dürfen auch bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 wieder in Gruppen von höchstens fünf Kindern im Freien und kontaktlos Sport treiben. Personen, die die Kindergruppen trainieren oder anleiten, müssen ein höchstens 24 Stunden altes, negatives Testergebnis (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 nachweisen.
Nürnbergs Referentin für Schule und Sport, Cornelia Trinkl, freut sich über diese Entwicklung: „Besonders Kinder leiden unter den Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit und die beschlossenen Regelungen geben ihnen ein Stückchen Normalität zurück!“
Für die Ausübung der Kinder-Sportangebote werden ab Montag, 3. Mai 2021, auch wieder die kommunalen Sportanlagen für Sportvereine zu ihren üblichen Trainingszeiten geöffnet. Die Stadt Nürnberg appelliert an die Vereine, diese Möglichkeiten zu nutzen. Der SportService steht diesen bei Fragen zur Verfügung.
Für alle anderen Personen bleibt die Ausübung von Freizeitsport nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden, zulässig. tom
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