Nr. 454 / 14.05.2021
Am Dienstag, 18. Mai 2021, starten die Nürnberger Grund- und Förderschulen voraussichtlich mit Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht. In den Grundschulen werden dann nicht mehr nur die 4. Klassen, sondern auch die Jahrgangsstufen 1 bis 3 wieder wechselnd in Präsenz unterrichtet. In den Förderschulen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen kommen die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselunterricht mit Mindestabstand zurück in die Klassenzimmer. Voraussetzung für die Schulöffnungen am Dienstag sind weiter sinkende Inzidenzwerte: Nachdem der Schwellenwert 165 in der Stadt Nürnberg nach Angaben des Robert-Koch-Instituts voraussichtlich am Sonntag, 16. Mai, fünf Tage in Folge unterschritten wird, dürfen ab Dienstag, 18. Mai, die Schulen wieder öffnen. Die Stadt Nürnberg informiert die Schulen, die wiederum die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten über den Wechsel im Unterrichtsbetrieb informieren.
Schulreferentin Cornelia Trinkl blickt optimistisch auf die Entwicklung: „Es ist gut, dass die Zahlen inzwischen so weit stabil gesunken sind, dass die jüngeren Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule dürfen. Gerade für sie ist der Unterricht in Präsenz und der damit verbundene direkte Kontakt mit den Lehrkräften, den Sozialpädagoginnen und -pädagogen und selbstverständlich mit ihren Mitschülerinnen und -schülern enorm wichtig.“
Die Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden und beruflichen Schulen befinden sich hingegen auch in der kommenden Woche im Distanzunterricht. Ausgenommen davon sind die Abschlussklassen sowie die 11. Jahrgangsstufe an Gymnasien und Fachoberschulen sowie die entsprechende Stufe an den Abendgymnasien und Kollegs.
Hortbetreuung ab Dienstag
Bei einem Inzidenzwert von weniger als 165 an fünf Tagen in Folge können Nürnberger Schulkinder ihren Hort, ihre Kindertageseinrichtung oder ihre Tagespflegestelle nach einem Karenztag ab Dienstag, 18. Mai, wieder regulär besuchen. Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wechseln für die Schulkinder analog zu den Grundschulen wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb.
Auch in den Pfingstferien können Grundschulkinder demnach ihren Kinderhort beziehungsweise ihre Betreuungseinrichtung gemäß den Regelungen zum eingeschränkten Regelbetrieb regulär besuchen, sofern der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 165 liegt. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage über 165 steigen, wechseln die Einrichtungen wieder in den Notbetrieb.
Die Eltern der Schulkinder werden über ihre Einrichtungen über die geplante Öffnung am Dienstag informiert und gebeten, ihren Betreuungsbedarf anzumelden.
Die Betreuung findet weiterhin in festen Gruppen statt, die bekannten AHA+L-Regeln gelten weiterhin, ebenso die Testpflicht für den Schul- und Hortbesuch.
Da Schulkinder regelmäßig auf eine Coronavirus-Infektion getestet werden, kann hier der Beschluss des bayerischen Ministerrats vom 4. Mai 2021 greifen. Für jüngere Kinder, die noch nicht in die Schule gehen und einen Kindergarten oder eine Kinderkrippe besuchen, gilt die Regelung zur Notbetreuung ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 100 zunächst weiter fort. tom
Leitung:
Andreas Franke
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