Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 478 / 20.05.2021

Elektrische Heizungen in der Außengastronomie

Die Stadt Nürnberg verlängert die infolge der Corona-Pandemie ausnahmsweise erteilte Erlaubnis zur Nutzung elektrischer Heizungsvorrichtungen für die Außengastronomie im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken bis zum 31. Dezember 2021. Dazu gehören zum Beispiel Terrassenheizungen, Heizstrahler oder Heizpilze. Der Stadtrat hat dies in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch, 19. Mai 2021, mit großer Mehrheit beschlossen. Gasbetriebene Heizungsanlagen sind aus Gründen des Brandschutzes jedoch verboten.

Nürnbergs Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent Dr. Michael Fraas sagt hierzu: „Die Gastronomie befindet sich seit über einem halben Jahr im Lockdown. Wir wollen unsere Gastronomiebetriebe – sobald sie wieder öffnen dürfen – unterstützen, indem wir ihnen eine Bewirtung von Gästen auf den Freischankflächen an kalten Tagen ermöglichen. Auch wenn Heizpilze und ähnliche Vorrichtungen im Hinblick auf den Klimaschutz und den CO2-Ausstoß kritisch zu sehen sind, ist es im Sinne eines vorbeugenden Infektionsschutzes weiterhin vernünftig, Aktivitäten ins Freie zu verlagern. Wir empfehlen den Gastronomiebetrieben aber, die Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom zu betreiben.“

Im Jahr 2008 hatte der Stadtrat aus Gründen des Klimaschutzes und zur Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen ein Verbot der Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze oder ähnliches im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken beschlossen. Infolge der Corona-Pandemie beschloss der Stadtrat bereits am 21. Oktober 2020 eine temporäre Ausnahme für elektrische Heizungsvorrichtungen bis zum 30. April 2021. Diese Ausnahme wurde nunmehr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dabei wurde erneut die Empfehlung ausgesprochen, die Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom zu betreiben. Gasbetriebene Heizungsvorrichtungen sind weiterhin verboten.

Die temporäre Erlaubnis zum Betrieb elektrischer Heizungsvorrichtungen erfolgt mittels Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung. Gastronomiebetriebe, die bereits genehmigte Außenbestuhlungsflächen haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. Bei weiteren Fragen können sich Gastronomiebetriebe an das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-75 00, wenden. maj

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