Nr. 484 / 21.05.2021
Die Koordinierungsstelle Impfzentrum Nürnberg informiert vor dem Pfingstwochenende, 22. bis 24. Mai 2021, über den aktuellen Sachstand der Impfungen gegen Covid-19.
Impfungen der 3. Priorisierungsgruppe
Seit Ende April 2021 werden in Nürnberg sukzessive Impfinteressierte in Priorität 3 durch das Bayerische Impfportal BayIMCO des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Terminbuchung eingeladen. Zu dieser Priorisierungsgruppe („erhöhte Priorität“) auf Grundlage des Paragraphen 4 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) gehören alle Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie Personen, die an Erkrankungen leiden, die das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf erhöhen. Gegenwärtig werden Einladungen zur Terminvergabe in der Altersgruppe 67 bis 68 Jahre versandt. Rund 35 000 Personen sind noch zur Impfung in dieser Priorisierung registriert und bekommen vom Impfportal entsprechend ein Impfangebot je nach Verfügbarkeit der Impfstoffmengen.
Niedergelassene Ärzte in Bayern können seit dieser Woche bei der Verimpfung aller zugelassenen Corona-Impfstoffe unabhängig von der in der Coronavirus-Impfverordnung festgelegten Reihenfolge bei der Priorisierung frei entscheiden, welche Patienten zuerst geimpft werden. Impfstoffe können in den Arztpraxen allen Personen – je nach Impfstoff ab 16 beziehungsweise ab 18 Jahren – angeboten werden.
Bei den bayerischen Impfzentren wird die Priorisierung bis auf Weiteres beibehalten.
Weniger Erstimpfungen möglich
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am vergangenen Dienstag, 18. Mai 2021, für die Impfzentren verfügt, dass angesichts der anstehenden hohen Zahl an Zweitimpfungen in den nächsten Wochen die Impfstoffe vorrangig für Zweitimpfungen einzusetzen sind. Die hohe Zahl an Zweitimpfungen beruht vor allem darauf, dass ab Anfang April ein verstärktes Augenmerk auf möglichst viele Erstimpfangebote gelegt wurde. Zudem wurde von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung wie etwa bei den Vakzinen BioNTech/Pfizer („Comirnaty“) und Moderna/Lonza von drei auf sechs Wochen und bei AstraZeneca („Vaxzevria“) von neun auf zwölf Wochen zu vergrößern (CoronaImpfV in der Fassung vom 11. Februar 2021).
Der hohe Bedarf an Zweitimpfungen wird auch die kommenden Wochen anhalten. Wie sich alleine aus den in BayIMCO gebuchten Terminen ergibt, stehen in den Kalenderwochen (KW) 21 bis 24 in größerem Umfang Termine für Zweitimpfungen an. In der KW 21 sind demnach bayernweit rund 253 000, in der KW 22 rund 364 000 und in den KW 23 und 24 jeweils 245 000 Zweitimpfungen geplant.
Zudem hat die STIKO ihre Empfehlungen zur Zweitimpfung nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca für Personen unter 60 Jahre dahingehend geändert, dass diese mit einem mRNA-Impfstoff zweitgeimpft werden sollen, was einen besonders hohen Bedarf an mRNA-Impfstoffen in den genannten Kalenderwochen nach sich zieht. Rund 50 Prozent der unter 60-Jährigen optieren derzeit im Nürnberger Impfzentrum für einen mRNA-Impfstoff bei ihrer Zweitimpfung.
Außerdem hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege verfügt, dass ab dem 19. April 2021 keine Erstimpfungen mit dem Vakzin AstraZeneca in den Impfzentren verimpft werden dürfen, sondern nur noch in Arztpraxen. Auch dieser Umstand trägt dazu bei, dass im Moment wesentlich weniger Erstimpfungen in den Impfzentren durchgeführt werden können als ursprünglich geplant.
Impfstoffmengen kaum gesteigert
In den vergangenen Wochen kam es zu keiner merklichen Steigerung der durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereitgestellten Liefermengen für die Impfzentren der Bundesrepublik. Der Umfang der Impfstoff-Lieferungen bewegt sich derzeit auf Bundesebene auf rund 2,4 Millionen Impfdosen pro Woche. Dies stellt im Vergleich zum März 2021 nur eine geringe Steigerung dar. Die zwischenzeitlichen Lieferankündigungen des Bundes sehen Mengen vor, die zwar in der Größenordnung dem Angekündigten entsprechen, jedoch werden die Impfstoffe von verschiedenen Herstellern in stets unterschiedlichen Mengen geliefert.
Derzeit wird bei den Impfstofflieferungen nicht auf die Liefermengen vor sechs Wochen und die damals getätigten Erstimpfungen Rücksicht genommen. Dies hat zur Folge, dass die Mengen des Impfstoffs BioNTech/Pfizer, die seinerzeit für Erstimpfungen zur Verfügung waren, nicht mehr in gleicher Menge für Zweitimpfungen geliefert werden. Mit Schreiben vom 24. März 2021 wurde zudem seitens des BMG kommuniziert, dass weitestgehend auf Rückstellungen von Impfstoffen für Zweitimpfungen zu verzichten ist.
Impfungen mit dem Vakzin BioNTech/Pfizer
Seit dem 7. Mai 2021 ist laut Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur weiteren Beschleunigung der Impfkampagne die Entnahme einer siebten Dosis aus dem Mehrdosenbehältnis (Vials) von BioNTech/Pfizer unter bestimmten Voraussetzungen möglich und zulässig, wenn die vom jeweiligen Hersteller geforderte Menge an Impfstoff vollständig und qualitätsgesichert, das heißt partikelfrei, aus einem Vial entnommen werden kann. Zudem hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) am 17. Mai 2021 eine längere Lagerung des Vakzins von BioNTech/Pfizer bestätigt. Dieses kann nun 31 Tage anstatt fünf Tage bei 2 bis 8 Grad Celsius im aufgetauten und unverdünnten Zustand gelagert werden. Diese Umstände überbrücken die derzeit knappe Verfügbarkeit des Impfstoffs BioNTech/Pfizer.
Bis das Liefervolumen dieses Impfstoffs wieder zunimmt, wird die Stadt Nürnberg das Präparat BioNTech/Pfizer in den kommenden zwei bis drei Wochen ausschließlich bei Zweitimpfungen einsetzen können. Erst ab Mitte Juni sind wieder Erstimpfungen mit diesem Vakzin möglich.
Impfungen mit dem Vakzin AstraZeneca
Im Impfzentrum werden Zweitimpfungen nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca für über 60-Jährige ausschließlich mit AstraZeneca durchgeführt. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 18. Mai 2021 angeordnet, dass im Impfzentrum der jeweilige Impfling, der auf einen anderen Impfstoff besteht, auf die Impfmöglichkeit in Arztpraxen verwiesen werden soll. Es gibt in den Impfzentren keine Wahlmöglichkeit für Zweitimpfungen mit AstraZeneca bei über 60-Jährigen.
In den Impfzentren werden die Zweitimpfungen mit AstraZeneca für unter 60-Jährige künftig mit Moderna durchgeführt, wenn sie einen mRNA-Impfstoff als Zweitimpfung wünschen. Sollten sie sich für AstraZeneca als zweite Impfgabe entscheiden, steht ihnen dieses Vakzin in den Impfzentren jederzeit zur Verfügung. In den Impfzentren vorhandene Reserven von Moderna und AstraZeneca werden vorläufig zur Sicherstellung der Zweitimpfungen mit diesen Impfstoffen verwendet.
Die niedergelassenen Ärzte können im Gegensatz zu den Impfzentren den über 60-Jährigen eine Optionsmöglichkeit für einen mRNA-Impfstoff einräumen. Wer sich dafür entscheidet, sollte sich jedoch bewusstmachen, dass sich dadurch die Erstimpfung der unter 60-Jährigen weiterhin verzögert.
Zweitimpfungen im Impfzentrum
Die Koordinierungsstelle Impfzentrum weist darauf hin, dass Termine für die Zweitimpfungen von den Impflingen mit mRNA-Impfstoffen grundsätzlich einzuhalten sind. Terminverschiebungen nach hinten sind nur in dringenden persönlichen Ausnahmefällen zulässig, die auch durch geeignete Nachweise belegt werden müssen. Als dringende Ausnahmefälle kommen beispielsweise Erkrankungen in Betracht, die einer Impfung an dem gebuchten Termin entgegenstehen. Dazu ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich. Auch dringende persönliche Gründe wie ein Todesfall in der engsten Familie ist ein triftiger Grund für die Verschiebung des Termins. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege betont, dass geplante Urlaubsreisen, Familientreffen oder ähnliche Anlässe nicht als dringender persönlicher Grund für die Verlegung von Impfterminen gelten und von den Impfzentren aus diesen Gründen auch keine Terminverschiebungen vorgenommen werden sollen. Impflingen, die aus solchen Gründen den Termin verschieben wollen, sollen keine Ersatztermine angeboten werden.
Auch die Bayerische Impfkommission erhält etliche Anfragen für die Verlegung von Zweitimpfungen. Solche individuellen Terminwünsche sind dort ebenso falsch platziert, denn dieser Institution wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Aufgabe übertragen, schwer erkrankten Personen mit außerordentlichen, zusätzlichen Risikoumständen wie etwa bei gleichzeitig hohem Pflegegrad 4/5 oder Heimbeatmung nach einer individuellen, ärztlichen Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall über dieses Risiko ein entsprechendes Attest auszustellen. Die Umsetzung individueller Terminwünsche hinsichtlich des zweiten Impftermins gehören definitiv nicht dazu.
Zweitimpfungen bei Impflingen, die ihre Erstimpfung in einer Arztpraxis erhalten haben, werden in den Impfzentren nicht vorgenommen. Die Zweitimpfung ist in der Arztpraxis vorzunehmen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte in der vergangenen Woche eine Verkürzung des Abstands zwischen Erst- und Zweitimpfung mit AstraZeneca für Arztpraxen verkündet. Für diese wurde die Möglichkeit geschaffen, das Impfintervall beim Impfstoff AstraZeneca in Absprache mit dem Impfling auf einen Zeitraum von vier bis zwölf Wochen festzulegen.
Im Impfzentrum können hingegen derzeit bestehende Termine zur Zweitimpfung mit AstraZeneca nicht vorgezogen werden. Für die mit AstraZeneca durchzuführenden Zweitimpfungen in den Impfzentren gilt weiterhin die Vorgabe von zwölf Wochen. Sobald sich dies ändern sollte und im Bayerischen Impfportal BayIMCO abgebildet werden kann, wird die Stadt Nürnberg darüber gesondert informieren.
Löschung des BayIMCO-Profils nach anderweitiger Impfung
Für den Impffortschritt ist es ebenfalls wichtig, das eigene Profil im Account des Bayerischen Impfportals zu löschen, wenn eine Impfung durch eine Arztpraxis oder in einem Betrieb erfolgt ist. Sind mehrere Personen in einem Account bei BayIMCO registriert, kann die vollständig geimpfte Person mit wenigen Klicks gelöscht werden. Die Profile der weiteren im Account registrierten Personen bleiben davon unberührt. Danach erhält die geimpfte Person keine Termineinladungen mehr per SMS und E-Mail und andere Impfwillige in BayIMCO kommen umso schneller zum Zug.
Ist eine Impfserie im Impfzentrum erfolgreich abgeschlossen worden, ist es hingegen nicht notwendig, den eigenen Account zu löschen. Das System löscht automatisch 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung den Account.
Impfpass oder Impfdokumentation nicht wegwerfen
Vor dem Hintergrund der geplanten Erleichterungen für Genesene und vollständig Geimpfte ist es sehr wichtig, die Dokumentation der erfolgten Covid-19-Impfungen im Impfpass und auf der Impfdokumentation in Papierform sorgfältig aufzubewahren. Darauf weisen sowohl der Impfarzt als auch die Mitarbeitenden an den Check-Out-Schaltern des Impfzentrums ausdrücklich hin. Dem sollte unbedingt Folge geleistet werden. Denn das vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege installierte Impfportal sieht eine automatische Löschung sämtlicher personenbezogenen Daten nach erfolgter Zweitimpfung vor, was bedeutet, dass keine Datenbanken für Impflinge angelegt werden. Dies erfordern die in Deutschland geltenden Gesetze des Datenschutzes.
Deshalb ist eine Rekonstruktion der erfolgten Impfungen im Nachhinein nur mit hohem Verwaltungsaufwand möglich. Es können derzeit vom Impfzentrum oder Gesundheitsamt weder die Impfungen einfach „nachgetragen“ werden noch individuelle Impf-Dokumentationen für Personen vorgenommen werden, die sowohl ihren Impfpass verloren als auch die Impfdokumentation vernichtet haben.
Digitaler Impfnachweis
Das BMG hat ein Konsortium von Firmen mit der Entwicklung einer EU-konformen Impfpass-App mit einem fälschungssicheren digitalen Impfnachweis beauftragt. Dieser digitale Impfnachweis soll nach Angaben des BMG in der zweiten Hälfte des zweiten Quartals 2021 in Betrieb gehen. Der EU-konforme digitale Impfnachweis soll Anfang 2022 in die elektronische Patientenakte eingebunden werden.
Nur eine Impfung für Covid-19-Genesene nach sechs Monaten
Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion oder Covid-19 genesen sind, erhalten auf Empfehlung der STIKO sechs Monate später lediglich eine Impfung, da davon auszugehen ist, dass sie zumindest vorübergehend über einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung verfügen. Aufgrund dieser anzunehmenden Immunität und zur Vermeidung überschießender Impfreaktionen ist eine einmalige Impfung von Personen mit durchgemachter Infektion ausreichend. Es ist notwendig, die Bestätigung der Erkrankung oder die Quarantäneanordnung zusätzlich mit dem einmaligen Impfausweis vorzulegen. Die Quarantäneanordnung kann bei Bedarf beim Gesundheitsamt unter https://www.nuernberg.de/internet/gesundheitsamt/meldung.html angefordert werden (Online-Kontaktformular). alf
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