Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 859 / 31.08.2021

Beschluss der bayerischen Kabinetts zu Corona-Regeln: Lockerungen für Sportveranstaltungen möglich

ürnberger Vereine dürfen aufatmen: Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss dürften auch Liga-Spiele bald wieder in gut besetzten Hallen stattfinden können. Dies hatte die Interessengemeinschaft Indoor-Teamsport Bayern, in der sich auch die Nürnberger Ice Tigers und die Falcons Nürnberg engagieren, seit geraumer Zeit gefordert, teilt der SportService der Stadt Nürnberg mit.

Die Beschlüsse des Kabinetts im Einzelnen

Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Für folgende Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse et cetera) gilt:

  • Bis zu 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern darf die Kapazität zu 100 Prozent genutzt werden.
  • Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil dürfen 50 Prozent der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden. 
  • Es sind maximal 25.000 Personen zulässig. Dies entspricht dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021.
  • Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt auch Stehplätze ausgewiesen werden. 
  • Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Hierzu wird es daher auch einen Bußgeldtatbestand für Veranstalter und Teilnehmer geben. 
  • Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen müssen Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern auch unverlangt der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorlegen.       alf

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