Nr. 942 / 17.09.2021
Viele Nürnbergerinnen und Nürnberger haben in diesen Tagen eine automatische E-Mail vom Bayerischen Impfportal BayIMCO erhalten, in der eine automatische Löschung des Accounts in drei Wochen ankündigt wird. Deshalb sind viele verunsichert und suchen Hilfe bei den städtischen Hotlines. Jedoch kann man sich auf der Startseite https://impfzentren.bayern (Personenauswahl) einloggen und ein blau hinterlegtes Feld „Daten für zukünftige Impfungen speichern“ anklicken, um die Daten zu speichern.
Die Koordinierungsstelle Impfzentrum erläutert den Hintergrund: Im neuesten Update der Registrierungssoftware wurde die Funktion „Account löschen“ wieder aktiviert. Deshalb erhalten alle Personen, die in den letzten zehn Tagen ihr Profil nicht geöffnet haben, eine Mail, dass ihr Account gelöscht wird. In dieser E-Mail wird auch auf die Möglichkeit der Datenspeicherung für zukünftige Impfungen, zum Beispiel Auffrischimpfungen, hingewiesen: Online registrierte Impflinge haben nun die Möglichkeit, der Datenspeicherung für zukünftige Impfungen
zuzustimmen. Mit dieser Zustimmung sind diese Personen von der automatischen Löschfunktionalität und der Deaktivierungsfunktionalität ausgenommen.
Hintergrund dafür sind Vorbereitungen zur Dokumentation der Auffrischimpfungen, die sechs Monate nach dem letzten Impftermin verabreicht werden können und danach in einem neuen digitalen Impfausweis dokumentiert werden sollen. Im Moment liegt noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkonferenz (STIKO) zu Drittbeziehungsweise Auffrischimpfungen vor. Deshalb ist noch keine Eile geboten.
Folgende Schritte sollten jetzt von denjenigen unternommen werden, die diese Mail von BayIMCO erhalten haben:
Da dies momentan sehr viele Personen in Bayern versuchen, kann es sein, dass der Server eventuell überlastet ist. In diesem Fall wird gebeten, den Prozess nochmals zu wiederholen.
Wer seinen Account bereits gelöscht haben sollte, kann ihn jederzeit neu anlegen. Eine Funktion zur Nennung des Datums der Erst- und Zweitimpfung ist nicht vorgesehen. Diese können bei späteren Auffrischungsimpfungen durch den Impfpass oder mit dem digitalen Impfausweis belegt werden. let
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