Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 944 / 20.09.2021

Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Am Sonntag, 26. September 2021, wird zum 20. Mal nach dem Zweiten Weltkrieg der Deutsche Bundestag gewählt. Es ist die neunte Wahl im wiedervereinten Deutschland. Gewählt werden 598 stimmberechtigte Abgeordnete.

Wahlverfahren, Wahlvorschläge und Stimmzettel
Alle Wählerinnen und Wähler verfügen über zwei Stimmen, die auf einem Stimmzettel vergeben werden: Mit der Erststimme (linke Seite des Stimmzettels) wird in jedem Wahlkreis eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt gewählt. 299 Sitze des Bundestags werden auf diese Weise vergeben.

Nürnberg ist auf zwei Wahlkreise aufgeteilt, auf 244 (Nürnberg-Nord) und 245 (Nürnberg-Süd). Die Grenzen der beiden Nürnberger Wahlkreise haben sich gegenüber der Bundestagswahl 2017 nicht verändert. Zu Nürnberg-Süd gehört auch die Stadt Schwabach.

Für die auf Bundesebene zu verteilenden Gesamtsitze ist die Summe der auf die Landeslisten entfallenden Zweitstimmen entscheidend. Zuerst wird für die einzelnen Bundesländer – basierend auf den jeweiligen Bevölkerungsanteilen der Bundesländer an der gesamten deutschen Bevölkerung – eine feste Zahl von Sitzen (in der Summe 598) errechnet. Die Landessitzzahl wird nach dem Zweitstimmenergebnis mit dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers auf die einzelnen Parteien verteilt. Diese Zahl und der von dieser Zahl gegebenenfalls nicht abgedeckte Rest von Direktmandaten für jede Partei in den Ländern werden bundesweit zu einer Mindestsitzzahl für die Partei addiert. Dann erfolgt die eigentliche Verteilung der Sitze im Bundestag auf die Parteien, und zwar proportional (Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren) zum bundesweiten Zweitstimmenergebnis der Parteien. Dabei wird die Gesamtsitzzahl des Bundestags so lange erhöht, bis für alle Parteien die oben genannte Mindestsitzzahl erreicht ist. Die auf eine Partei entfallenden Sitze werden dann nach dem Sainte-Laguë/SchepersVerfahren auf deren Landeslisten verteilt, wobei jede Landesliste aber mindestens so viele Sitze erhält, wie sie Direktmandate gewonnen hat.

Durch dieses Verfahren kann es zur Entstehung von Überhangmandaten kommen. Diese Überhangmandate müssen jedoch durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien ausgeglichen werden, damit die Sitze für die Parteien das Verhältnis der Zweitstimmenergebnisse erreichen. Damit wird der Bundestag größer als es den 598 vorgesehenen Abgeordneten entsprechen würde. Zur Verminderung der Vergrößerung hat der Bundestag am 8. Oktober 2020 beschlossen, dass mit dem Ausgleich von Überhangmandaten einer Partei erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen werden soll und Wahlkreismandate auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern angerechnet werden sollen.

Wer direkt gewählt ist, zieht in jedem Fall in den Bundestag ein. Über die Landesliste erhalten nur solche Parteien Sitze, die im Bundesgebiet mindestens 5 Prozent aller gültigen Zweitstimmen oder 3 Wahlkreismandate direkt erringen konnten (Sperrklausel).

Wahlberechtigung
Wählen kann nur, wer als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter im Wählerverzeichnis eingetragen ist und/oder einen Wahlschein besitzt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche oder Deutscher ist und mindestens 18 Jahre alt (also vor dem 27. September 2003 geboren) ist und seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt.

Nach dem Stand vom 15. August 2021, dem Stichtag zum Abzug des Wählerverzeichnisses aus dem Melderegister, sind am 26. September 2021 in der Stadt Nürnberg insgesamt 335 401 Personen wahlberechtigt, darunter circa 15 677 Wahlberechtigte, die durch Erreichen der Altersgrenze erstmalig für eine Bundestagswahl wahlberechtigt wurden (4,7 Prozent aller Wahlberechtigten). 5 588 können sich erstmalig überhaupt an einer Wahl beteiligen. Insgesamt sind es 8 473 Wahlberechtigte weniger als bei der Bundestagswahl 2017.

Wahlbenachrichtigung, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Alle im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragene Wahlberechtigte haben bis spätestens Sonntag, 5. September 2021, eine Wahlbenachrichtigungskarte an die Wohnung zugesandt bekommen. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hatte, aber glaubte wahlberechtigt zu sein, kann sich beim Wahlamt erkundigen, ob sie oder er im Wählerverzeichnis enthalten ist. Bis 10. September 2021 konnte Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen und Einspruch eingelegt werden. Nach diesem Tag besteht nur noch die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Wer wahlberechtigt ist, kann bis spätestens Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis Sonntag, 15 Uhr). Nicht zugegangene Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Samstag, 25. September 2021, 12 Uhr vom Wahlamt ersetzt werden.

Der Antrag kann nicht telefonisch, sondern nur schriftlich beziehungsweise per Fax oder auf elektronischem Weg oder von jetzt an aber – wegen der geringen Zeitspanne bis zum Wahltermin – am besten persönlich beim Wahlamt gestellt werden. Die Öffnungszeiten des Wahlamts am Unschlittplatz 7a sind: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr. Am Freitag vor der Wahl ist bis 18 Uhr geöffnet.

Wer für einen anderen einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen beantragen will, braucht unbedingt eine schriftliche Vollmacht. Das Wahlamt schickt dann die Wahlunterlagen per Post zu. An eine andere oder einen anderen als die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Keine Person darf in Bezug auf die Mitnahme der Briefwahlunterlagen mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag am Sonntag, 26. September 2021, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Postversand tragen die Bürgerinnen und Bürger für den rechtzeitigen Eingang selbst das Risiko. Wer am Wahlsonntag seinen Wahlbrief noch hat, kann ihn zum Wahlamt bringen. Mit dem Wahlschein kann aber auch in einem Wahlraum des Wahlkreises – mit einem neuen Stimmzettel – gewählt werden.

Stand der Briefwahlbearbeitung
Bis Donnerstag, 16. September 2021, waren 143 897 Anträge auf Briefwahl eingegangen. Spätestens am Tag nach dem Eingang des Antrags werden die Daten an den Druckdienstleister weitergegeben, der den personalisierten Wahlschein erstellt und mit den Briefwahlunterlagen zusammenfügt. Von dort werden die Briefwahlunterlagen der Post übergeben und den Antragstellerinnen und Antragsstellern zugestellt.

Für die Bundestagswahl am 22. September 2017 ließen sich bis zum vergleichbaren Zeitpunkt 84 745 Personen, insgesamt dann 92 317 Personen oder 23 Prozent der Wahlberechtigten einen Wahlschein ausstellen. Der Anteil der Briefwahl an den abgegebenen Stimmen wird 35 Prozent übersteigen (Bundestagswahl – BTW – 1990: 14,6 Prozent, BTW 1994: 18,4 Prozent, BTW 1998: 21,8 Prozent, BTW 2002: 22,4 Prozent, BTW 2005: 23 Prozent, BTW 2009: 27,5 Prozent, BTW 2013: 32,5 Prozent, BTW 2017: 34,6 Prozent). Das Wahlamt rechnet für 2021 mit am Ende circa 150 000 Briefwahlanträgen.

Bisher sind etwa 102 000 Briefwahlanträge über das Online-Formular eingegangen. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2017 waren es am Ende insgesamt circa 33 000 Briefwahlanträge, die auf elektronischem Weg kamen.

Stimmabgabe im Wahlraum
Im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 ist die Zahl der Urnenwahlbezirke trotz der starken Erhöhung der Zahl der Briefwahlbezirke nicht verringert worden, um in Pandemiezeiten auch in den Urnenwahllokalen die Zahl der Kontakte möglichst in Grenzen zu halten.

Einige Wahlräume mussten geändert werden, da Gebäude zum Beispiel renoviert werden. Darauf werden die Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks aber auf der Wahlbenachrichtigung mit dem Hinweis „Achtung neu!“ hingewiesen.

Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Die Wahlbenachrichtigung ist in den Wahlraum mitzubringen, außerdem auch ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild, da sich Wähler auf Verlangen des Wahlvorstands ausweisen müssen. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht (mehr) hat, aber im Wählerverzeichnis enthalten ist oder über einen Wahlschein verfügt, kann unter Vorlage von Pass oder Personalausweis wählen. Der Wahlraum kann mit einem „Wahlraumfinder“ im Internet unter der Adresse www.wahlen.nuernberg.de gefunden werden man erhält eine Auskunft unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-33 50. Die Wahlräume sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Alle Wählerinnen und Wähler erhalten einen Stimmzettel (keinen Stimmzettelumschlag). Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses muss der Stimmzettel in der Wahlkabine gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist.

Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses ist es verboten, die Stimmabgabe (auch die eigene) zu fotografieren oder zu filmen.

Wahlvorstandsmitglieder dürfen ihr Gesicht nicht verhüllen und Wahlberechtigte, die „die zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen verweigern“, dürfen nicht wählen.

Pandemievorsorge
Zum Infektionsschutz sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der Wahlvorstandsmitglieder werden Spuckschutzwände aus Plexiglas, OP- und FFP2-Masken, Handdesinfektionsmittel, Einweghandschuhe und Reinigungsmittel jeweils in ausreichenden Mengen bereitgestellt. Dazu gibt es für Urnen- und Briefwahl umfassende Hygienekonzepte, in denen alle Aspekte einer möglichst kontaktarmen Wahl zusammengestellt sind.

In den Gebäuden mit Wahllokalen besteht Maskenpflicht. Sollten Wahlberechtigte ohne Maske erscheinen, wird ihnen bei der Zugangskontrolle mit dem Verweis auf die Maskenpflicht im Gebäude eine Ersatzmaske angeboten (Ersatzmasken liegen in ausreichender Menge vor). Zur etwaigen Identitätsfeststellung von Wahlberechtigten ist die Maske kurzzeitig abzunehmen.

Generell gilt, dass am Wahltag der Eigenschutz der Wahlvorstandsmitglieder beziehungsweise Wählerinnen und Wähler mit dem Wahlrecht in Einklang zu bringen ist. Die Wahlvorstehenden entscheiden dabei in allen Situationen selbstständig und üben das Hausrecht in ihrem Wahlraum aus.

Repräsentativstatistik
In 23 Wahlbezirken (darunter neun Briefwahlbezirke) der Stadt wird wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. In diesen Wahlräumen erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, der oben links mit einem Buchstaben (A – M) gekennzeichnet ist. Diese Kennzeichnung ermöglicht die Auszählung der Stimmen und der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und sechs Altersgruppen (18 bis 24, 25 bis 34, 35 bis 44, 45 bis 59, 60 bis 69 und 70 Jahre und mehr). Bei dieser Wahlstatistik, die im Anschluss an die Feststellung der Gesamtergebnisse im Wahlraum nachträglich im Statistischen Amt erstellt wird, bleibt das Wahlgeheimnis strikt gewahrt. Es werden keine Ergebnisse für einzelne Wahlräume veröffentlicht. Und Wahlbezirke mit weniger als 400 Wahlberechtigten werden nicht in die Repräsentativstatistik einbezogen. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz genau geregelt.

Die repräsentative Wahlstatistik gibt es schon seit der Bundestagswahl 1957. Sie wurde bei fast allen Wahlen seither durchgeführt. Das Wahlamt weist darauf hin, dass diese Repräsentativstatistik durch Bundesgesetz vorgeschrieben ist, also auch bundesweit durchgeführt wird. Die Wählerinnen und Wähler werden um Verständnis gebeten.

Die Ergebnisse für diese Wahlräume sind repräsentativ für Nürnberg insgesamt. Die Statistik zeigt dann, wie die Nürnberger Männer und Frauen in den einzelnen Altersgruppen gewählt haben.

Gültigkeit der Stimmabgabe
Die Kennzeichnung erfolgt in der Weise, dass auf der linken Seite des Stimmzettels (schwarze Beschriftung) ein Kreuz bei der oder dem gewünschten Direktkandidaten oder Direktkandidaten und auf der rechten Stimmzettelseite (blaue Beschriftung) ein Kreuz bei der gewünschten Landesliste angebracht wird.

Ungültig sind Stimmen dann, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist, keine Kennzeichnung enthält, den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

Fehlt auf der rechten oder der linken Seite ein Kreuz, wird damit die jeweils andere Seite des Stimmzettels nicht ungültig. Im Internet sind Muster der Stimmzettel anzusehen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Das Stadtgebiet ist in 375 Wahlbezirke eingeteilt. Zur Auswertung der Briefwahl werden zusätzlich 250 Briefwahlbezirke gebildet. In diesen Wahlbezirken sind je sechs bis sieben Wahlvorstandsmitglieder, insgesamt rund 4 150 ehrenamtliche Kräfte, tätig. Außer den Wahlvorständen sind bei der Stadt circa 150 Dienstkräfte in der Wahlnacht im Einsatz.

Barrierefreier Zugang
Von den 375 Wahlbezirken ist bei 159 Wahlbezirken der Wahlraum für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich. Zu diesen Wahlräumen werden am Wahltag im jeweiligen Gebäude Hinweisschilder ausgehängt.

Blinde Wahlberechtigte können selbstständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson an der Wahl teilnehmen. Dazu müssen sie sich bei den Blindenvereinen Schablonen besorgen. Zur Orientierung sind die Ecken der Stimmzettel oben rechts abgeschnitten.
 

Ergebnisermittlung
Am Wahlsonntag werden um 18 Uhr in den 625 Nürnberger sowie in den 47 Schwabacher Wahlbezirken und Briefwahlbezirken die Wahlurnen geöffnet und die Stimmen ausgezählt. Die Stimmenauszählung ist öffentlich. Die Wahlvorstände sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in ihrer Entscheidung unabhängig.

Sobald das Ergebnis im Wahlbezirk festgestellt ist, wird es vom jeweiligen Wahlvorstand telefonisch als „Schnellmeldung“ übermittelt. Diese Durchsagen werden an über 40 Telefonen entgegengenommen, erfasst und sofort per Programm auf Plausibilität geprüft. Das Wahlamt hofft, das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl 2021 für Nürnberg bis 22 Uhr mitteilen zu können.

Jeder Wahlvorstand fertigt über das Ergebnis in seinem Wahlbezirk eine Niederschrift, in der auch die Beschlussfassung über zweifelhafte Stimmzettel und besondere Vorkommnisse ihren Niederschlag finden. Diese Niederschriften werden zusammen mit einigen anderen Unterlagen noch in der Wahlnacht zum Wahlamt gebracht. Hierfür stehen zehn Annahmeschalter bereit. Die Niederschriften werden hier unverzüglich geprüft und der Datenerfassung zugeleitet. Zugleich findet im Statistischen Amt die Auswertung der 23 Repräsentativ-Wahlbezirke statt.

Das endgültige Ergebnis für Nürnberg – unter Zugrundelegung der Niederschriften der Wahlvorstände ermittelt – wird nach den Beschlussfassungen des Kreiswahlausschusses am Donnerstag, 30. September 2021, des Landeswahlausschusses und des Bundeswahlausschusses bekanntgegeben.

Auskünfte
Auskünfte in Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt, entweder persönlich in der Schalterhalle am Unschlittplatz 7a oder telefonisch unter der Telefonnummer 0911 / 2 31-33 50.

Informationen am Wahlabend
Am Wahlabend wird das Wahlamt im Presseclub, Gewerbemuseumsplatz 2, über den Fortgang der Ergebnisermittlung informieren, nicht im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, sondern der Zugang ist beschränkt auf angemeldete Journalisteninnen und Journalisten sowie Politikerinnen und Politiker.

Außerdem können die Zwischen- und Endergebnisse unter http://www.wahlen.nuernberg.de abgerufen werden. Das dortige Informationsangebot ist auch mit Mobilgeräten nutzbar.

Die offiziellen Nürnberger Ergebnisse der Kommunalwahl gibt es wieder live auch auf dem städtischen Twitter-Kanal, https://twitter.com/nuernberg_de, unter dem Hashtag #wahlnbg. Ab 18 Uhr gibt es am Sonntag, 26. September 2021, auf diesem Weg die wichtigsten aktuellen Zahlen und Nachrichten im Kurzformat direkt von der Präsentation des Wahlamts im Presseclub Nürnberg.

Informationen des Nürnberger Wahlamts: http://www.wahlen.nuernberg.de
Informationen des Landeswahlleiters: www.wahlen.bayern.de
Informationen des Bundeswahlleiters: www.bundeswahlleiter.de

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