Nr. 975 / 24.09.2021
Mit Ablauf des Donnerstags, 30. September 2021, schließen die von Hilfsorganisationen im Auftrag der Stadt Nürnberg betriebenen Schnelltestzentren.
Betroffen sind folgende Standorte:
• Schnelltestzentrum im City Point, Breite Gasse 5
• Schnelltestzentrum im Nachbarschaftshaus Gostenhof, Adam-Klein-Straße 6
• Schnelltestzentrum in Röthenbach bei Schweinau, Colmberger Straße 2
• Schnelltestzentrum in Langwasser, Oppelner Straße
• Schnelltestzentrum im Rot-Kreuz-Saal, Nunnenbeckstraße 47
Das städtische Testzentrum am Flughafen, Airport Nürnberg, Flughafenstraße 100, Parkplatz P7, bleibt weiter geöffnet. Dort werden noch bis Montag, 11. Oktober 2021, kostenlose Schnelltests und PCR-Tests für alle Bürgerinnen und Bürger angeboten. Das Testzentrum der Stadt Nürnberg hat Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Es wird gebeten, vorab einen Termin unter https://www.vitotest.de/nuernberg zu vereinbaren. Das städtische Testzentrum kann bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln – per U-Bahn (U2, Haltestelle Flughafen) oder Bus (Buslinien 30 und 33) – erreicht werden. Das Parken mit einem Pkw ist für die Parkdauer bis 15 Minuten auf der Kurzzeitparkflächen P5 kostenfrei. Weitere kostenpflichtige Parkplätze für Pkws stehen ebenfalls zur Verfügung. Mehr Informationen zur Anreise unter https://www.airport-nuernberg.de/anreise.
Danach steht dieses Testangebot gemäß der neuen Testverordnung des Freistaats Bayern nur noch bestimmten Personengruppen zur Verfügung, zum Beispiel Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung können zudem Bürgerinnen und Bürger Arztpraxen in ihrer Nähe finden, die Coronavirus-Tests anbieten: https://dienste.kvb.de/arztsuche/app/einfacheSuche.htm. Ebenso bieten Apotheken und private Betreiber Schnelltests an. Eine Übersicht über das Testangebot ist hier zu finden: https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/corona_test.html.
Über die genauen Änderungen der Testmöglichkeiten im Rahmen der neuen Testverordnung, die ab Montag, 11. Oktober 2021, in Kraft tritt, und der geänderten bayerischen Teststrategie, erfolgt eine separate Mitteilung, sobald alle Informationen verfügbar sind. let
Leitung:
Andreas Franke
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90403 Nürnberg
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