Nr. 1216 / 24.11.2021
Die Stadt Nürnberg hat in Folge des Inkrafttretens der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch ihre Allgemeinverfügung neu gefasst und den Rahmenbedingungen angepasst. Die Allgemeinverfügung gilt vom Donnerstag, 25. November 2021, 0.00 Uhr bis Mittwoch, 15. Dezember 2021, 24.00 Uhr. Außerdem gelten neue Regelungen in Kultureinrichtungen.
Im Wesentlichen wurde neu geregelt
Die Alkoholkonsumverbotszonen wurden räumlich festgelegt. Das Verbot des Konsums von Alkohol auf den festgelegten Flächen gilt täglich in der Zeit von 12 bis 24 Uhr.
Alkoholkonsumverbotszonen sind:
Achse Königstraße und Plobenhofstraße vom Bahnhofsplatz über den Haupt- und Obstmarkt bis zum Rathausplatz samt der Querachsen Lorenzer Straße, Kaiserstraße, Adlerstraße, Breite Gasse, Karolinenstraße über Josephsplatz, Ludwigsplatz, Jakobsplatz und Ludwigstraße samt der Verbindungen Luitpoldstraße, Klarissenplatz, Hallplatz und Pfannenschmiedsgasse. Die Festsetzungen gelten nicht innerhalb festgesetzter Ausschankflächen während der Betriebszeiten.
Regelungen in Kultureinrichtungen
Alle Einrichtungen, Veranstaltungen und Ausstellungshäuser des Geschäftsbereichs Kultur der Stadt, Meistersingerhalle, Tafelhalle, die Museen, Kunsthalle, Kunstvilla und Künstlerhaus, das Filmhaus-Kino, Nikolaus-Kopernikus-Planetarium und die Kulturläden sowie das Staatstheater sind generell nur noch nach der 2G-plus-Regel zugänglich. Die maximale Auslastung der Innenräume ist im Rahmen von Veranstaltungen auf 25 Prozent beschränkt. Ausgenommen sind hiervon lediglich die Musikschule der Stadt Nürnberg, die Stadtbibliothek Nürnberg mit allen Zweigstellen, Kursformate des Bildungszentrums sowie die Nutzung der Präsenzangebote des Stadtarchivs. Hier gilt die 2G-Regel. let
Leitung:
Andreas Franke
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90403 Nürnberg
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