Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 26 / 14.01.2022

Zensus-Erhebungsstelle für Nürnberg und Fürth eingerichtet

Im Jahr 2022 findet in Deutschland der nächste Zensus statt. Hierbei wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Der Zensus soll verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt liefern. Er soll auch weitere Daten, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft sowie zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland ermitteln. Solche Informationen sind ausgesprochen wichtig, da sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen.

Der Zensus 2022 besteht aus drei Teilen:

  • einer Gebäude- und Wohnungszählung, bei der alle Haus- und Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer beziehungsweise Verwalterinnen und Verwalter in Bayern vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Abgabe der Auskünfte aufgefordert werden. Die Erfassung der Daten erfolgt durch die Haus- und Wohnungseigentümer beziehungsweise Verwalter selbst über eine Online-Plattform.
  • einer Stichprobenbefragung von circa zehn Prozent der privaten Haushalte in Deutschland, deren Bewohnerinnen und Bewohner als „auskunftspflichtige Personen“ im Laufe der Zensusdurchführung von sogenannten „Erhebungsbeauftragten“ vor Ort besucht und interviewt werden.
  • einer Vollerhebung aller Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte in den Städten und Gemeinden, wobei die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnheime wie die privaten Haushalte von den Erhebungsbeauftragten befragt werden und für die Gemeinschaftsunterkünfte die jeweiligen Einrichtungsleitungen von den Erhebungsstellen kontaktiert und zur Abgabe der Auskünfte über die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte aufgefordert werden. Die Daten werden dann von den Einrichtungsleitungen der Gemeinschaftsunterkünfte selbstständig über eine Online-Plattform erfasst.

Im Vorfeld des Zensus werden in den Kommunen die Erhebungsstellen eingerichtet. Die Erhebungsstellen kümmern sich im Auftrag des Landesamts um

  • die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten,
  • die Bildung von Erhebungsbezirken und deren Zuteilung zu den Erhebungsbeauftragten,
  • die Sicherstellung der Qualität der Erhebungen und des Datenschutzes,
  • die Kontrolle der Erhebungsunterlagen,
  • die Kontaktaufnahme mit den Gemeinschaftsunterkünften und mit säumigen auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern,
  • die Übermittlung der erfassten Daten und der Erhebungsunterlagen an das Landesamt.

Außerdem stehen die Erhebungsstellen der Öffentlichkeit für Auskünfte rund um den Zensus 2022 zur Verfügung.

Die Erhebungsstelle für Nürnberg und Fürth wurde nun im Amt für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg eingerichtet und hat mit den Vorbereitungsarbeiten für den Zensus 2022 begonnen.

Für Nürnberg und Fürth werden im Rahmen des Zensus 2022 circa 6.000 Anschriften (private Haushalte, Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte) bearbeitet und dabei circa 50.000 auskunftspflichtige Personen befragt werden.

Kontaktdaten

Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik, Erhebungsstelle Zensus 2022 für Nürnberg und Fürth, Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg (Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung), Telefon 09 11 / 2 31 - 3 38 70, Fax 09 11 / 2 31 - 3 38 77, E-Mail: 

zensus2022@stadt.nuernberg.de, Web: https://zensus.nuernberg.de.      

Erhebungsbeauftragte gesucht

Aktuell sucht die Erhebungsstelle noch Erhebungsbeauftragte für die Befragungen in Nürnberg und Fürth. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über das Online-Erfassungsformular auf der Webseite der Erhebungsstelle für Nürnberg und Fürth zu bewerben:

https://www.erhebungsstelle.nuernberg.de

Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Bayern finden Sie unter

www.statistik.bayern.de/zensus2022.

Gesetzliche Grundlage für den Zensus 2022:

http://www.gesetze-im-internet.de/zensg_2021/ZensG_2022.pdf.

Gesetzliche Grundlage zur Einrichtung von Erhebungsstellen:

https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2021-349.       let

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