Nr. 84 / 28.01.2022
Die Stadt Nürnberg hat mit Bescheid vom 25. Januar 2022 angeordnet, dass die für Sonntag, 30. Januar, angemeldete Versammlung der Gruppierung „Schüler stehen auf“ ortsfest auf dem Volksfestplatz durchzuführen ist und während der Versammlung mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Maske (OP-Maske) zu tragen ist.
Da sich auch vor Versammlungsbeginn und nach Versammlungsende sehr viele Menschen auf der Versammlungsfläche aufhalten werden, sich die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer während der Versammlung auch bewegen werden und dort auch mit sehr vielen Passanten, Beobachterinnen und Beobachtern sowie Gegendemonstrantinnen und -demonstranten zu rechnen ist, hat die Stadt Nürnberg mit Allgemeinverfügung vom heutigen Freitag, 28. Januar, angeordnet, dass alle Personen, die sich auf der Versammlungsfläche aufhalten, mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Maske tragen müssen. Als Versammlungsfläche gilt die im beiliegenden Plan umrandete Fläche einschließlich der darin liegenden offenen Gänge der Kongresshalle. Die Maskenpflicht gilt am 30. Januar von 12 Uhr (eine Stunde vor Versammlungsbeginn) bis 18 Uhr (eine Stunde nach Versammlungsende).
Die Allgemeinverfügung kann im Internetangebot der Stadt Nürnberg unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.nuernberg.de/internet/kommunikation_stadtmarketing/amtsbl att.html. alf
Luftbild zur Maskenpflicht auf dem Volksfestplatz
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Allgemeinverfügung Maskenpflicht auf dem Volksfestplatz
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Leitung:
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90403 Nürnberg
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