Nr. 108 / 03.02.2022
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat vorab Kindertageseinrichtungen und Träger über geplante Anpassungen der Regeln zum Vorgehen bei hohem Infektionsgeschehen in der Kindertagesbetreuung informiert. Ab sofort wird das Verfahren bei positiven Testergebnissen sowohl besonders für die Familien als auch für die Einrichtungen deutlich erleichtert.
Die Nürnberger Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries, begrüßt die Änderungen: „Ich freue mich sehr, dass die aktuelle Infektionslage die neuen Anpassungen zulässt. Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung haben so eine genaue und vor allem erleichterte Handlungsgrundlage für das Vorgehen bezüglich des Infektionsgeschehens. Für viele Eltern ist dies eine enorme Entlastung, da es seltener zu Schließungen kommt und die Kinder verlässlicher in den Einrichtungen betreut werden können. Natürlich genießt der Gesundheits- und Hygieneschutz weiterhin hohe Priorität in unseren Nürnberger Kitas, auch mit den angekündigten Erleichterungen.“
Mit Blick auf die überwiegend milderen Krankheitsverläufe bei Infektionen mit der inzwischen auch in Bayern dominierenden Virusvariante Omikron fällt beispielsweise bei positiv getesteten Kindern die Kontaktnachverfolgung in der Kita weg, was sowohl für die Einrichtungen als auch für die Eltern eine deutliche Entlastung darstellt. Solange nur einzelne Kinder oder Beschäftige positiv auf das Corona-Virus getestet werden, hat dies zunächst für die übrigen Kinder und Beschäftigten keine Auswirkungen auf den Besuch der Einrichtung. Bei einem positiven Selbsttest darf die Kita weiterhin nicht besucht werden. Auch werden Einrichtungen erst bei einer Häufung von Infektionsfällen von 20 Prozent (Krippen und Kindergärten) beziehungsweise 50 Prozent (Horte) für fünf Tage geschlossen. Kinder, die bisher schon von der Quarantänepflicht befreit sind, dürfen die Kita weiter besuchen. Das Jugendamt rechnet daher mit weniger Schließungen als bisher. Für die Horte gelten die seit Dienstag, 1. Februar 2022, bekannten Regelungen analog der Schulen. Erfreulich ist, dass bei Distanzunterricht die Schulkinder ihren Hort weiter besuchen dürfen, sofern sie sich nicht in Quarantäne befinden.
Über die genauen Details der neuen Regelungen informieren die Kitas und Elternbeiräte die Eltern baldmöglichst. Das Staatsministerium hat nochmals mehrsprachige Elterninformationen angekündigt, die von den Einrichtungen an die Eltern weitergegeben werden können. let
Aktuelle Infos zu den bayerischen Corona-Regeln gibt es unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/.
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