Nr. 370 / 08.04.2022
In der gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und Stadtplanungsausschuss am Donnerstag, 7. April 2022, wurde erstmals für Nürnberg eine „Satzung zur Begrünung von baulichen Anlagen und unbebauter Flächen im Stadtgebiet“ beschlossen. Die Satzung wird zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Sie gilt für Neubaumaßnahmen.
Mit dieser Begrünungssatzung wird eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der neu zu bebauenden Baugrundstücke sowie der neuen baulichen Anlagen sichergestellt und gefördert. Vorrangig wird dabei die Neuanlage von Schotter- und Kiesgärten ohne Gestaltung ausgeschlossen. Zudem wird aber auch die ortgestalterische Wirkung von Begrünungsmaßnahmen in besonderer Weise gestärkt. Ziel ist es auch, die Anpassung an den Klimawandel zu beschleunigen, sommerlicher Überhitzung vorzubeugen und die Funktion von Natur und Landschaft auch im besiedelten Bereich zu stärken. „Eine gute Durchgrünung und qualitative Freiflächengestaltung dient dem gesunden Wohn- und Arbeitsumfeld und einem attraktiven Ortsbild und leistet einen aktiven Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.
Mit der Begrünungssatzung wird die Stadt Nürnberg in ihrer Grün- und Freiraumqualität gestärkt, indem Regelungen für die Bepflanzung der Vorgärten, Tiefgaragen und sonstigen Freiflächen sowie für die Begrünung der Dächer und Fassaden von Gebäuden und Anlagen vorgeschrieben werden. Gärten sollen unter Berücksichtigung der vorhandenen Gehölzbestände mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt und Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen geregelt werden. Steinoder Schottergärten sind dann unzulässig. Was in neuen Bebauungsplänen schon seit Jahren Pflicht ist, wird nun auch bei der Bebauung von Baulücken anzuwenden sein.
„Die Begrünungssatzung wirkt sich nicht nur positiv auf das Stadtklima aus. Wir schaffen Nischen, Strukturen und Lebensräume für Tiere und Pflanzen und fördern so die Artenvielfalt in der Stadt“, so Britta Walthelm, Referentin für Umwelt und Gesundheit.
Leitung:
Andreas Franke
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