Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 473 / 04.05.2022

Der geschenkte Baum – Förderprogramm startet

Die Stadt Nürnberg fördert neugepflanzte Bäume auf Privatgrundstücken. In der Sitzung des Umweltausschusses des Stadtrats am heutigen Mittwoch, 4. Mai 2022, wurde der Startschuss für das Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ gegeben. Bürgerinnen und Bürger, die in ihrem Garten einen Baum pflanzen, wo bislang kein Baum stand, können mit bis zu 500 Euro Förderzuschuss rechnen. Gefördert werden hochstämmige Laub- und Obstbäume, das für die Pflanzung notwendige Gerät und die eigentliche Pflanzarbeit. Ein Informationsflyer, Tipps und Tricks wie auch der Link zum Online-Antrag finden sich unter www.nuernberg.de/internet/umweltamt/geschenkterbaum.html.

„Bäume erfüllen gerade im städtischen Raum viele wichtige Aufgaben“, sagt Britta Walthelm, Referentin für Umwelt und Gesundheit der Stadt Nürnberg. „Sie dienen als Lebensraum für Tiere, binden Kohlenstoffdioxid, filtern Staub aus der Luft, bilden Sauerstoff und spenden Schatten. So verbessern sie das Mikroklima bei uns in der Stadt. Doch durch die dichte Bebauung ist es in Nürnberg immer schwieriger, städtische Flächen für neue Bäume zu finden. Ich wünsche mir, dass viele Bürgerinnen und Bürger das Angebot für den geschenkten Baum nutzen, um in ihren Gärten Bäume zu pflanzen.“

Das Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ wurde im Umweltausschuss am 6. Oktober 2021 beschlossen und das Umweltamt mit der Umsetzung beauftragt. Finanziert wird das Programm durch die Einnahmen aus Ausgleichszahlungen gemäß Paragraph 7 der Baumschutzverordnung (BaumSchVO). Bürgerinnen und Bürger, die einen Baum fällen wollen, sind in der Regel zu einer Ersatzpflanzung verpflichtet. Sollte diese Pflanzung eines Baumes aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich sein, wird eine Ausgleichszahlung von aktuell 900 Euro festgesetzt. Dieses Geld ist nach der BaumSchVO zweckgebunden und muss für die Neuanpflanzung von Bäumen verwendet werden. Mit dem Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ kommen diese Mittel nun direkt Bürgerinnen und Bürgern zugute, die einen neuen Baum in ihrem Garten pflanzen. Es ist nicht möglich, nach der BaumSchVO rechtlich festgelegte Ersatzpflanzungen zu fördern. tom

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