Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 38 / 19.01.2023

Einbahnregelung in der westlichen Volkacher Straße

Im westlichen Abschnitt der Volkacher Straße soll zukünftig eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Osten gelten. Die geänderte Verkehrsführung war Thema im Verkehrsausschuss des Stadtrats am heutigen Donnerstag, 19. Januar 2023. Grund für die neue Regelung ist, dass sich in dem historisch bedingten engen Straßenquerschnitt Kraftfahrzeuge und Busse nicht begegnen können, ohne auf den Gehweg auszuweichen. Dies gefährdet Zufußgehende und führt zu Schäden am Gehweg. Die neue Verkehrsführung wird möglichst noch im Februar 2023 umgesetzt. Bewohnerinnen und Bewohner im Viertel erhalten umgehend Informationen mit der Erklärung und Darstellung der vorgesehenen Änderung.

Um die Erreichbarkeit des Gebiets nicht unnötig zu verschlechtern und um weite Umwege für den Anliegerverkehr durch das Wohngebiet zu vermeiden, wird die Einbahnregelung auf den besonders engen westlichen Abschnitt zwischen Großgründlacher Hauptstraße und Quellweg beschränkt. Damit bleiben für die Anliegenden im östlichen Abschnitt der Quellweg und die Hans-Fellner-Straße als alternative Abfahrtsmöglichkeiten erhalten – und nicht der gesamte Gebietsverkehr muss über die Veitshöchheimer Straße das Viertel verlassen.

Zusätzlich wird in der Volkacher Straße westlich des Quellwegs eine Ausweichstelle für Begegnungsverkehr geschaffen werden. Darüber hinaus wird im Quellweg ein weiteres Haltverbot beschildert, um den Einmündungsbereich freizuhalten. Bei Bedarf werden weitere Haltverbotsregelungen in der Hans-Fellner-Straße und in der Volkacher Straße angeordnet. „Die Einbahnregelung soll zunächst auf Probe eingerichtet werden. Im Verlauf etwa eines Jahres wird beobachtet, ob sich die Situation verbessert hat oder ob aufgrund der Änderung der Verkehrsführung neue Probleme entstanden sind und ob Nachbesserungen erforderlich sind“, berichtete Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich. maj

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