Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 168 / 24.02.2023

Schulanmeldung 2023: Aktuelle Rahmenbedingungen zur Schulpflicht

In Nürnberg findet die Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2023/2024 am Mittwoch, 15. März 2023, von 14 bis 18 Uhr in den zuständigen Grundschulen statt. Zu diesem Termin werden alle Eltern schulpflichtiger Nürnberger Kinder schriftlich eingeladen. Die Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler sollten die aktuellen Rahmenbedingungen zur Schulpflicht im Blick haben.

Grundsätzlich schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden. Möchten Eltern, dass ihr schulpflichtiges Kind später eingeschult wird, müssen sie dies bei der Schulanmeldung am 15. März beantragen. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die zuständige Schulleitung. Kinder, die bereits im Schuljahr 2022/2023 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, werden ebenfalls schulpflichtig.

Für Kinder, die vom 1. Juli bis zum 30. September 2023 sechs Jahre werden, gilt der eingeführte Einschulungskorridor. Eltern der betroffenen Kinder können nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei entscheiden, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult werden soll. Der Termin zur Schulanmeldung ist unabhängig von der Entscheidung verpflichtend wahrzunehmen. Wollen Eltern die Einschulung ihres Kindes auf das folgende Schuljahr verschieben, müssen sie dies der zuständigen Grundschule schriftlich bis spätestens 10. April 2023 mitteilen. Wird bis zum Stichtag keine Erklärung abgegeben, tritt die Schulpflicht zum kommenden Schuljahr ein.

Möchten Eltern ihr noch nicht schulpflichtiges Kind vorzeitig einschulen lassen, ist dies in bestimmten Fällen ebenfalls möglich. Für Kinder, die zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2023 sechs Jahre alt werden, genügt ein Antrag und eine reguläre Anmeldung bei der zuständigen Schule, damit die Schule die Schulfähigkeit überprüft. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2023 sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten nötig. In diesem muss nachgewiesen werden, dass das Kind vorrausichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Antragstellung auf ein solches schulpsychologische Gutachten ist bei der Schulanmeldung möglich.

Wichtige Hinweise zur Schulfähigkeit ihres Kindes erhalten Eltern bei der gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg. Die Untersuchungen finden bereits seit Herbst 2022 statt und werden noch bis Sommer 2023 laufen.

Neben dem Einschulungszeitpunkt stellt sich oftmals die Frage nach dem Beschulungsort. Grundsätzlich gilt: Alle Kinder müssen die öffentliche Grundschule besuchen, in deren Schulsprengel sie wohnen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Schulsprengelpflicht können Ausnahmen nur bei Vorliegen von zwingenden persönlichen Gründen genehmigt werden. Voraussetzung hierfür ist immer, dass die beantragte Schule auch aufnahmefähig ist. Antragsformulare für das Gastschulwesen oder für die Aufnahme in eine Grundschule mit gebundenen Ganztagsklassen sind am Tag der Schulanmeldung an der zuständigen Sprengelschule erhältlich und sollen der Schule bis Montag, 27. März, vorliegen.

Auskünfte, welche die zuständige Grundschule im Sprengel ist, erteilen das Amt für Allgemeinbildende Schulen unter den Telefonnummern 09 11 / 2 31-77 5 37 beziehungsweise 09 11 / 2 31-14 1 73 oder die Sekretariate/Schulleitungen der Grundschulen. Fragen zur Schulpflicht und dem Einschulungskorridor können ebenfalls dorthin gerichtet werden.

Wichtige Informationen zur Schulpflicht und dem Gastschulwesen sind außerdem auf der Internetseite schulen-in-nuernberg.de unter „Häufig nachgefragt“ abrufbar. let

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