Nr. 274 / 17.03.2023
Für Mittwoch und Donnerstag, 22. und 23. März 2023, ist ein ganztägiger Warnstreik für Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern angekündigt. Diesem Aufruf folgen auch Mitarbeitende im Jugendamt. Der Allgemeine Sozialdienst sowie die Kinderschutz-Hotline (09 11 / 2 31-33 33) sind uneingeschränkt erreichbar, für die bestreikten Kindertageseinrichtungen wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Die Stadt Nürnberg und die Gewerkschaften sind sich darin einig, dass es aus Gründen des Kindeswohls unerlässlich ist, Notdienstangebote in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamts bereitzustellen.
Kindertagesbetreuung
Das Jugendamt bittet alle Eltern, deren Kind eine bestreikte städtische Kindertageseinrichtung besucht, für eine alternative Betreuungsmöglichkeit zu sorgen. Für familiäre Notlagen stehen verschiedene Notdiensteinrichtungen zur Verfügung. Die Notdienstbetreuung soll nur von den Kindern in Anspruch genommen werden, deren Familien keine andere Lösung bewerkstelligen können.
In den bestreikten städtischen Kinderkrippen und Kindergärten wird den Eltern am Morgen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von circa 6 Uhr (je nach Beginn des Frühdiensts) bis 9 Uhr für Fragen zum Streiktag zur Verfügung stehen, in Kinderhorten und Häusern für Kinder (altersgemischte Kitas) von circa 6 Uhr (je nach Beginn des Frühdiensts) bis 8 Uhr und zusätzlich für die Zeit nach Unterrichtsschluss von 11 bis 13.30 Uhr.
Kinder, die in Begleitung von Erziehungsberechtigten in eine der bestreikten Kitas kommen, werden mit Hinweis auf den Warnstreik abgewiesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Erziehungsberechtigten über die Warnstreikaktionen und die Einrichtungen informieren, die als Notlösung zur Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen.
Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die ohne Begleitung in eine bestreikte Kindertageseinrichtung kommen, werden schnellstmöglich benachrichtigt und die Kinder bis zu deren Erscheinen beaufsichtigt. Sind Erziehungsberechtigte nicht erreichbar, werden die Kinder von Fachkräften aus einer Notdiensteinrichtung oder einer nicht bestreikten Kita abgeholt und dort bis zur Abholung durch eine erziehungsberechtigte Person beaufsichtigt. Die Eltern werden gebeten, bei Unklarheiten mit ihrer Kita abzuklären, ob diese bestreikt wird und welche Notdiensteinrichtung das Kind gegebenenfalls betreuen kann. Die Eltern sind für den Weg ihrer Kinder zur und von der Notdiensteinrichtung selbst zuständig.
Über die jeweils zur Verfügung stehenden Notdiensteinrichtungen am Mittwoch und Donnerstag werden die Eltern am Dienstagnachmittag, 21. März, über die Einrichtungen direkt informiert. Auf Wunsch bekommen die Kinder ein warmes vegetarisches Mittagessen. Welche Einrichtungen für die Notdienstbetreuung am Mittwoch und Donnerstag geöffnet sind, wird sowohl über die Einrichtung als Aushang und zusätzlich auf der Homepage des Jugendamts veröffentlicht. Ob eine Einrichtung nur an einem oder an beiden Tagen bestreikt wird, erfahren die Eltern von der ihrer Einrichtung direkt. Das Jugendamt informiert, falls erneut gestreikt wird.
Verwaltung und Servicestellen
Bei den Service- und Beratungsstellen sowie der Jugendamtsverwaltung kann es am Streiktag zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit kommen.
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Vor dem Besuch einer Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg sollten sich Besuchende direkt vor Ort oder, so vorhanden, über die Social-Media-Kanäle der jeweiligen Einrichtung informieren, ob die Einrichtung bestreikt wird oder geöffnet hat. boe
Aktuelle Infos im Internet unter: jugendamt.nuernberg.de
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